Gericht erlaubt Berichte zur Trennung von Ehefrau Philippa Strache – Strache habe Privatleben selbst öffentlich gemacht
Utl.: Gericht erlaubt Berichte zur Trennung von Ehefrau Philippa
Strache – Strache habe Privatleben selbst öffentlich gemacht =
Wien (OTS) - Sieg für die Tageszeitung ÖSTERREICH im Prozess gegen
Heinz-Christian Strache. Strache hatte ÖSTERREICH wegen der
Berichterstattung über seine Ehekrise wegen Verletzung des
höchstpersönlichen Lebensbereichs am Landesgericht Wien geklagt. Der
Richter entschied am Montag, dass die medienrechtlichen Anträge des
früheren FPÖ-Chefs abgewiesen werden, das berichtet ÖSTERREICH in
seiner Dienstagsausgabe. Die Behauptung, dass das Ehepaar Strache
getrennt lebe bzw. eine Ehe-Krise habe, ist laut Gericht demnach
zulässig.
Der Richter begründete das Urteil mit zwei Punkten:
Zum einen habe Strache sein Privatleben selbst immer an die
Öffentlichkeit getragen. Somit sei die Berichterstattung auch
rechtlich zulässig. Strache habe laut Gerichtsurteil also keinen
Anspruch darauf, eine Verletzung seines höchstpersönlichen
Lebensbereichs einzuklagen.
Zum anderen seien die von ÖSTERREICH veröffentlichten Berichte in
ihrem Tatsachenkern wahr: Die Strache-Trennung wurde vom Gericht also
bestätigt – und an dieser bestehe laut dem Urteil öffentliches
Interesse.
In der Urteilsbegründung verwies der Richter zudem darauf, dass
dieses öffentliche Interesse sich daraus ergebe, dass Philippa
Strache als Nationalrätin eine Person öffentlichen Interesses sei.
Außerdem sei die Trennung ein wesentlicher Grund dafür, dass Strache
bei der Wien-Wahl antreten darf.
Der Ex-FPÖ-Chef selbst blieb dem Prozess fern. Sein Anwalt
verzichtete vorerst darauf, eine Rechtsmittelerklärung abzugeben. Er
kann jetzt noch bis 3. September Berufung einlegen. Tut er das nicht,
ist das Urteil rechtskräftig
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