Was zu Fuß, mit Rad, Roller und in Öffis gilt – Altersgrenzen und Regeln beachten
Utl.: Was zu Fuß, mit Rad, Roller und in Öffis gilt – Altersgrenzen
und Regeln beachten =
Wien (OTS) - Mit dem Schulstart sind wieder viele Kinder auf
Österreichs Straßen unterwegs, durchaus auch ohne Begleitung der
Eltern. "Ab welchem Alter Kinder allein unterwegs sein dürfen, sei es
zu Fuß, mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
nur teilweise klar geregelt. Generell gilt die Aufsichtspflicht für
Erziehungsberechtigte bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Mit
zunehmendem Alter können die Eltern ihre Aufsicht aber lockern",
erklärt ÖAMTC-Juristin Eva Unger. "Grundsätzlich obliegt viel der
Einschätzung der Erziehungsberechtigten: Sie entscheiden, ob ihre
Kinder schon dazu in der Lage sind, allein unterwegs zu sein.
Andernfalls müssen Erziehungsberechtigte für eine geeignete
Begleitung sorgen." Ob ältere Kinder ihre jüngeren Geschwister in
den Kindergarten bzw. die Schule bringen können bzw. dürfen, liegt
einerseits im Ermessen der Eltern und andererseits können bei der
jeweiligen Bildungseinrichtung eigene Vorschriften gelten.
Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass z. B. ein 12-jähriger
Schüler sein 6-jähriges Geschwisterkind zur Schule bringt. "In jedem
Fall haben Eltern die Pflicht, ihrem Nachwuchs die Regeln für den
Schulweg näherzubringen und auf die richtige Ausrüstung zu achten",
sagt die Expertin des Mobilitätsclubs.
Allein mit Rad & Roller – bei Straßenquerung schieben, nur mit
Helm
Eindeutig geregelt ist die Altersgrenze bei der Nutzung von
Fahrrädern. "Unter zwölf Jahren dürfen sich Kinder auf Fahrrädern
grundsätzlich nur unter Aufsicht eines mindestens 16-jährigen
Begleiters im öffentlichen Verkehr bewegen", erklärt Unger. Eine
Ausnahmeregelung gilt für Kinder mit Radfahrausweis: Diesen können
Kinder ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr nach Ablegung einer
Prüfung erwerben. Kinder, die schon in der vierten Schulstufe sind,
können schon ab neun Jahren den Ausweis bekommen. Mit
Kleintretrollern ohne elektrischen Antrieb dürfen Kinder allein
unterwegs sein, wenn sie mindestens acht Jahre alt sind. "Vorsicht
ist beim Queren der Fahrbahn angesagt: Auch wenn dafür keine
ausdrückliche Verpflichtung besteht, sollten Kinder mit dem Roller
vor einem Zebrastreifen stehen bleiben, absteigen und dann über die
Fahrbahn schieben, wenn alle Fahrzeuge angehalten haben", sagt die
ÖAMTC-Expertin. "Wichtig ist, dass Eltern darauf achten, dass die
Kinder beim Rad bzw. Roller fahren immer ein Helm tragen.
Verpflichtend ist das für Rad fahrende Kinder unter zwölf Jahren,
empfehlenswert ist es im Sinne der eigenen Sicherheit aber in jedem
Alter."
Schulpflichtige Kinder dürfen allein mit Bim, Bus und Bahn
fahren – Umgang mit Maske besprechen
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen Kinder im Prinzip ab dem 6.
Geburtstag alleine nutzen. In den Beförderungsbedingungen von
Verkehrsbetrieben wie z. B. Wiener Linien, Grazer Linien und Linz AG
findet sich der Hinweis, dass Kindern unter sechs Jahren die
Benützung der Anlagen und Fahrzeuge ohne Begleitung eines Erwachsenen
nicht gestattet ist. "Die entsprechende Einschätzung der Eltern
vorausgesetzt, dürfen schulpflichtige Kinder nach den
Beförderungsbestimmungen im Nahverkehr allein reisen", sagt
ÖAMTC-Juristin Unger. Fahren Kinder mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln zur Schule, müssen auch sie ab sechs Jahren einen
Mund-Nasen-Schutz tragen. Da das Anlegen und Tragen der Maske
ablenkend sein kann, sollte die richtige Verwendung vorab erklärt
werden. Am besten wird die Maske in Ruhe schon im Haltestellenbereich
angelegt. Kinder sollten nicht versuchen, sie "nebenbei" im Gehen
anzubringen, denn dadurch steigt die Gefahr zu stolpern bzw. andere
Verkehrsteilnehmer zu übersehen. Handelsübliche Einheits-Masken
können besonders jungen Kindern oftmals zu groß sein und unangenehm
nah an die Augen rutschen – eine kleinere, besser sitzende Maske ist
hier anzuraten.
Allein mit Taxi – bis 14 Jahre nur mit Zustimmung der Eltern
Kostenpflichtige Fahrdienste sind als täglicher Weg in die Schule
nicht üblich; aber durchaus eine Option, wenn beispielsweise die
Fahrt von der Schule zu einer Sportveranstaltung nicht anders
organisiert werden kann. "Wird ein kostenpflichtiger Fahrdienst von
einem Erwachsenen bestellt und bezahlt, dürfen Fahrer Kinder
mitnehmen", weiß die ÖAMTC-Juristin. Anders ist das, wenn Kinder
selbst aktiv werden: "Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 14
Jahren gelten als 'beschränkt geschäftsfähig'. Wenn Kinder über eine
App oder telefonisch ein Taxi bestellen, also ein Geschäft eingehen
und dazu ihren Aufenthaltsort ändern, bedarf es unbedingt der
Zustimmung der Eltern", verdeutlicht die Expertin des
Mobilitätsclubs.
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