• 27.08.2020, 08:03:54
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  • OTS0009

ÖAMTC: Ab Oktober 2020 sind alle Pkw-Steuern CO2-abhängig

Motorbezogene Versicherungssteuer gesellt sich zu MöSt und NoVA

Utl.: Motorbezogene Versicherungssteuer gesellt sich zu MöSt und
NoVA =

Wien (OTS) - Die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) wird von
jedem Pkw- und Motorradbesitzer laufend gemeinsam mit der Prämie der
Haftpflichtversicherung eingehoben. Ihre Höhe richtete sich beim Pkw
bisher ausschließlich nach der Motorleistung. "Ab 1. Oktober 2020
wird auch der CO2-Ausstoß, wie er in den Kfz-Papieren steht, bei
Motorrädern und Pkw zur Berechnung herangezogen", weiß
ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin Nikola Junick. "Dadurch werden die
laufenden Kosten vor allem für kleinere, effiziente Autos günstiger,
für Vans, SUVs & Co. hingegen meist teurer." Die neue Regelung gilt
für alle Erstzulassungen ab 1. Oktober 2020. Das bedeutet einerseits,
dass sich für alle bis dahin zugelassenen Fahrzeuge nichts ändert.
Andererseits sollten Konsumenten künftig sowohl beim Neu- als auch
beim Gebrauchtwagenkauf verstärkt ein Auge auf den CO2-Ausstoß ihres
Wunschautos – und damit die Höhe der Steuerlast – haben.

Denn ab Oktober 2020 hängen alle drei Pkw-Steuern, die es in
Österreich gibt, unmittelbar vom CO2-Ausstoß ab. Neben der mVSt sind
das die Normverbrauchsabgabe (NoVA, einmalig beim Neuwagenkauf oder
Import eines Autos nach Österreich) und die Mineralölsteuer (MöSt,
fällt für jeden getankten Liter Kraftstoff an, die Steuerlast ist
damit umso höher, je höher der Verbrauch bzw. der damit verbundene
CO2-Ausstoß ist). Umso wichtiger ist es künftig, im Sinne von Umwelt
und Geldbörse auf einen niedrigen CO2-Austoß zu achten. "Beispiele
zeigen, dass bei ein- und demselben Modell mehrere hundert Euro an
Steuer pro Jahr gespart werden können, wenn man zur
Ausstattungsvariante mit dem geringsten 'CO2-Rucksack' greift",
erläutert die ÖAMTC-Expertin. "Dafür muss die zu erwartende
Steuerbelastung allerdings auch klar in den Verkaufsunterlagen
kommuniziert werden."

Mit der Reform der mVSt werden (zumindest für Erstzulassungen)
übrigens auch die sogenannten Unterjährigkeitszuschläge abgeschafft,
was vom Mobilitätsclub schon seit einiger Zeit gefordert wurde.
Junick erklärt: "Bei monatlicher, viertel- oder halbjährlicher
Zahlung der mVSt gemeinsam mit der Versicherung wurden im Vergleich
zur jährlichen Zahlweise bisher bis zu zehn Prozent auf die
Gesamtsumme aufgeschlagen. Ab Oktober ist das bei Erstzulassungen
nicht mehr der Fall. Diese Neuerung kommt zukünftig vor allem jenen
zugute, für die aufgrund ihrer finanziellen Situation eine Zahlung
von mehreren kleinen Beträgen leichter zu stemmen ist."

Die Möglichkeit, die zu zahlende mVSt zu berechnen sowie weitere
Infos zu diesem Thema gibt es unter www.oeamtc.at/mvst.

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