• 20.08.2020, 15:49:15
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  • OTS0122

EANS-News: STRABAG SE: Bundesverfassungsgericht in Deutschland bestätigt Teile der Beschwerde gegen WindSeeGeset

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Unternehmen

Wien/Karlsruhe - Das deutsche Bundesverfassungs­gericht in Karlsruhe hat heute
in einem Senatsbeschluss eine Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des
WindSeeG (Aktenzeichen 1 BvR 1679/17) in Teilen bestätigt. STRABAG hatte - über
ihre betroffenen Projektgesellschaften und gemeinsam mit acht weiteren
Projektträgerinnen - die Verfassungsbeschwerde Ende Juli 2017 eingereicht, um
die Anfang 2017 in Kraft getretenen, neuen gesetzlichen Regelungen für die
Offshore-Windenergie überprüfen zu lassen. Insbesondere wurden durch das
WindSeeG bereits getätigte Investitionen der Beschwerdeführerinnen ohne
Entschädigungsrege­lung durch eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung
entwertet.

STRABAG begrüßt den heutigen Beschluss, mit dem das Bundes­verfassungsgericht
den Grundsatz des Vertrauensschutzes in Deutschland gestärkt hat. Das
Unternehmen wird die Entscheidungs­begründung zunächst detailliert prüfen und
abwarten, in welcher Weise der Gesetzgeber die Vorgaben des
Bundesverfassungs­gerichts bis zur gesetzten Frist am 30.6.2021 umsetzt.

Auf die Ergebnisguidance des STRABAG SE-Konzerns hat der Entscheid daher keinen
unmittelbaren Einfluss.

Rückfragehinweis:
STRABAG SE
Diana Neumüller-Klein
Head of Corporate Communications
Tel: +43 1 22422-1116
diana.klein@strabag.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/2246/5/10542868/0/STRABAG_SE_Verfassungsbeschwerde_20082020_d.pdf

Emittent: STRABAG SE
Donau-City-Straße 9
A-1220 Wien
Telefon: +43 1 22422 -0
FAX: +43 1 22422 - 1177
Email: investor.relations@strabag.com
WWW: www.strabag.com
ISIN: AT000000STR1, AT0000A05HY9
Indizes: ATX, SATX, WBI
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch

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