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Unternehmen
Wien/Karlsruhe - Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute
in einem Senatsbeschluss eine Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des
WindSeeG (Aktenzeichen 1 BvR 1679/17) in Teilen bestätigt. STRABAG hatte - über
ihre betroffenen Projektgesellschaften und gemeinsam mit acht weiteren
Projektträgerinnen - die Verfassungsbeschwerde Ende Juli 2017 eingereicht, um
die Anfang 2017 in Kraft getretenen, neuen gesetzlichen Regelungen für die
Offshore-Windenergie überprüfen zu lassen. Insbesondere wurden durch das
WindSeeG bereits getätigte Investitionen der Beschwerdeführerinnen ohne
Entschädigungsregelung durch eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung
entwertet.
STRABAG begrüßt den heutigen Beschluss, mit dem das Bundesverfassungsgericht
den Grundsatz des Vertrauensschutzes in Deutschland gestärkt hat. Das
Unternehmen wird die Entscheidungsbegründung zunächst detailliert prüfen und
abwarten, in welcher Weise der Gesetzgeber die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts bis zur gesetzten Frist am 30.6.2021 umsetzt.
Auf die Ergebnisguidance des STRABAG SE-Konzerns hat der Entscheid daher keinen
unmittelbaren Einfluss.
Rückfragehinweis:
STRABAG SE
Diana Neumüller-Klein
Head of Corporate Communications
Tel: +43 1 22422-1116
diana.klein@strabag.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/2246/5/10542868/0/STRABAG_SE_Verfassungsbeschwerde_20082020_d.pdf
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