- 18.08.2020, 11:05:41
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ÖAMTC: Plötzliche Änderung der Reisebedingungen – Antworten auf drängendste Fragen
Storno, Konsequenzen & Co. – was tun bei kurzfristiger Reisewarnung oder Quarantäne vor oder während des Urlaubs
Utl.: Storno, Konsequenzen & Co. – was tun bei kurzfristiger
Reisewarnung oder Quarantäne vor oder während des Urlaubs =
Wien (OTS) - Die Covid19-Pandemie hält Reisende und Reisebranche auf
Trab. Am Fall Kroatien wird deutlich, dass Verschärfungen für
Touristen auch mit sehr kurzer Vorlaufzeit in Kraft treten können.
Auch Italien schließt nicht aus, beschränkte Sperrzonen einzuführen,
sollten die Infektionszahlen weiter steigen. “Aktuell muss man
jederzeit mit weiteren Reisewarnungen rechnen. Urlauber sollten bei
der Auswahl des Reiseziels bedenken, ob es im Ernstfall möglich ist,
die Heimreise früher anzutreten”, empfiehlt ÖAMTC-Juristin Verena
Pronebner. Kurz vor der Reise ist es daher unerlässlich, sich im
Detail zu informieren, z.B. mithilfe des Urlaubsservice des
Mobilitätsclubs unter www.oeamtc.at/urlaubsservice. Hilfreich ist
auch, sich die Zahlen der Covid19-Fälle für die konkrete
Urlaubsdestination anzusehen: Es mag sein, dass ein ganzes Land als
“coronafrei“ bezeichnet wird, aber die Covid19-Fälle in einer
bestimmten Region kurz vor Reisebeginn ansteigen. “Wird man wenige
Tage vor dem Urlaub mit einer Reisewarnung der Stufe 5 oder 6
konfrontiert, haben Pauschalreisende jedenfalls das Recht auf eine
kostenfreie Stornierung”, stellt die Expertin klar. Sie beantwortet
die aktuell drängendsten Fragen für Pauschal- und Individualreisende:
* Was ist, wenn ich im Urlaub von einer Reisewarnung überrascht
werde?
Erfährt man von der Reisewarnung während des Urlaubs, ist eine
Rückreise unbedingt ratsam. “Eine Rückreise nach Österreich ist für
Österreicher und in Österreich dauerhaft lebende Personen immer
möglich”, weiß Pronebner. Ein vorzeitiger Urlaubsabbruch hat
unterschiedliche Konsequenzen für Pauschal- und Individualreisende.
Wer seine Pauschalreise frühzeitig abbrechen muss, wendet sich am
besten an seinen Reiseveranstalter – dieser muss den Rücktransport
organisieren und zahlen sowie im Einzelfall die nicht konsumierten
Urlaubstage anteilig rückerstatten. Den Reisenden dürfen durch die
vorzeitige Rückreise jedenfalls keine Mehrkosten entstehen.
“Individualreisende sind hingegen auf sich allein gestellt und können
nur auf eigene Faust die Rückreise organisieren”, weiß die
ÖAMTC-Juristin. Sie verdeutlicht: “Hat man nur eine Unterkunft
gebucht, dann besteht meist – so auch z. B. nach kroatischem Recht –
kein Anspruch auf Rückerstattung der nicht konsumierten
Nächtigungskosten. Daher sollten Individualreisende mit dem
Unterkunftsgeber eine einvernehmliche Lösung suchen.”
* Was bedeutet ein hohes Sicherheitsrisiko der Stufen 5 und 6 für
meine Reise?
Vor Reisen in diese Länder wird abgeraten. Bei einem hohen
Sicherheitsrisiko ab Stufe 5 ist ein kostenloser Rücktritt vom
Reisevertrag nach dem Pauschalreisegesetz möglich, wenn die Reise in
genau diese Region unmittelbar bevorsteht (Abreise etwa innerhalb der
nächsten zehn Tage). Grundsätzlich erhalten Pauschalreisende alle
geleisteten Zahlungen zurück. Bei einzeln gebuchten Leistungen ist es
wie folgt: Ist beispielsweise das gebuchte Hotel in Österreich oder
Italien nicht erreichbar (weil dieses z. B. in einer Sperrzone
liegt), kann man dieses kostenfrei stornieren. Hat man einen Flug in
ein Land gebucht, für das eine Reisewarnung besteht, gilt: Findet der
Flug statt, man möchte aber nicht mehr verreisen, dann besteht kein
Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten. Dann ist es ratsam, mit
der Airline nach einer Kulanzlösung, wie z. B. einer Umbuchung, zu
suchen. Wird der Flug seitens der Airline annulliert, erhält der
Fluggast die Kosten retour.
* Welche Rechte habe ich, wenn mein Urlaubsland für Österreicher zum
Reisezeitpunkt ein Einreiseverbot oder eine Quarantänepflicht
vorsieht?
Auch hier muss man unterscheiden zwischen Pauschal- und
Individualreisen. ”Wenn man z. B. Hotel plus Flug oder Bahn als
Pauschalreise gebucht hat und in das Land zwar einreisen darf, dort
aber zum Beispiel sofort in mehrtägige Quarantäne muss, dann besteht
das Recht auf eine kostenlose Stornierung kurz vor Reiseantritt”,
weiß Pronebner. “Denn eine mehrtägige Quarantäne ist eine wesentliche
Änderung des Reisevertrags.” Selbst organisierte Reisende bleiben bei
Nicht-Antritt eher auf den Kosten sitzen. Eine verpflichtende
14-tägige Quarantäne nach der Einreise gilt für österreichische
Reisende aktuell in Estland, Lettland, Litauen sowie Irland und
Island. Es ist nicht auszuschließen, dass auch andere Länder ihre
Einreisebestimmungen kurzfristig ändern und z. B. eine verpflichtende
Quarantäne nach der Einreise einführen.
* Muss ich mich vor dem Urlaub im Ausland registrieren oder testen
lassen?
Dazu gibt es fast täglich Änderungen und dementsprechend viele
Unsicherheiten unter den Reisenden – auch hier ist eine kurzfristige
Info von Nöten. Für Zypern oder Sardinien beispielsweise sind
Reisende verpflichtet, sich vor dem Urlaub online zur registrieren.
Auch Griechenland verlangt zwingend eine Registrierung - per Zufall
kann dann ein Covid19-Test vorgenommen werden. “Eine
Reise-Registrierung über das Außenministerium ist auf jeden Fall
ratsam”, sagt die ÖAMTC-Juristin.
* Wer trägt die Kosten, wenn mein Hotel unter Quarantäne gestellt
wird und ich länger bleiben muss?
Bei Pauschalreisen übernimmt der Reiseveranstalter die Kosten für
einen Zeitraum von maximal drei Nächten, wenn die vereinbarte
Rückreise aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände
nicht möglich ist. Von dieser Kostenbeschränkung ausgenommen sind z.
B. Personen mit eingeschränkter Mobilität und Schwangere. In
Österreich regelt das Epidemiegesetz die Frage zur Kostenübernahme
für einen unfreiwilligen längeren Aufenthalt. Dann sind die Kosten
zwar vom Bund zu tragen – für welchen Personenkreis und welche Kosten
genau das gilt, ist mangels Judikatur noch nicht geklärt.
Schutzbrief-Inhaber sind auf der sicheren Seite: Der
ÖAMTC-Schutzbrief übernimmt für Urlaube in Österreich bis 30.
September 2020 die zusätzlichen Übernachtungskosten für den Fall
einer Quarantäne – für bis zu 14 Übernachtungen. Der Schutzbrief
deckt auch die Kosten für einen Test auf eine Covid19-Infektion, wenn
durch ein negatives Ergebnis eine frühere Ausreise aus einem
abgesperrten Gebiet ermöglicht wird. Infos unter
www.oeamtc.at/schutzbrief.
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