• 10.08.2020, 11:47:24
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  • OTS0057

Blümel: Österreich eines der Top-Drei-Länder beim Wiederaufbau der Wirtschaft

Österreich investiert am zweitmeisten in der Eurozone im Verhältnis zum BIP (laut EZB)– Verlustrücktrag und Verlängerung des Fixkostenzuschusses helfen betroffenen Betrieben

Utl.: Österreich investiert am zweitmeisten in der Eurozone im
Verhältnis zum BIP (laut EZB)– Verlustrücktrag und
Verlängerung des Fixkostenzuschusses helfen betroffenen
Betrieben =

Wien (OTS) - Während Österreich bisher gut gelungen ist, die
Gesundheit der Menschen vor COVID 19 zu schützen und die
Virusausbreitung weitgehend einzudämmen, sind die weltweiten
wirtschaftlichen Folgen auch hierzulande massiv. Laut WIFO ist
Österreichs Wirtschaft im 2. Quartal gegenüber dem Vorjahr um 12,8
Prozent eingebrochen. „Wir stehen mit dieser Entwicklung nicht
alleine da. Das BIP ist in vielen Ländern der Welt stark
zurückgegangen. Im Gegensatz zu anderen Staaten investieren wir aber
in der Eurozone am zweitmeisten für den Wiederaufbau der Wirtschaft“,
so Finanzminister Gernot Blümel heute bei einer Pressekonferenz.

Insgesamt wurde mittlerweile ein 50 Mrd. Euro schweres Paket
geschnürt, das laufend ausgebaut und nachjustiert wird, um die
Bedürfnisse möglichst vieler Österreicherinnen und Österreicher
abzudecken. Dieses soll Unternehmen und die damit verbundenen
Arbeitsplätze retten, die Menschen entlasten sowie Investitionen
fördern, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln.

Steuern sparen durch sofortigen Verlustrücktrag

Eine dieser Entlastungmaßnahmen ist der Verlustrücktrag. Mit der
heute in Begutachtung gehenden Verordnung können betriebliche
Verluste aus dem Coronajahr in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro in
das Jahr 2019, in bestimmten Fällen sogar in 2018, rückgetragen
werden. Dadurch wird die Steuerlast für die guten Vorjahresergebnisse
sofort gesenkt und den Unternehmen Liquidität zu Verfügung gestellt.
Dies erfolgt über einen eigenen Antrag, der ab Inkrafttreten der
Verordnung Mitte September mittels Formular oder über FinanzOnline
gestellt werden kann. „Normalerweise würde der Verlustrücktrag erst
in der Veranlagung des Jahres 2020, also etwa Mitte 2021,
berücksichtigt werden können. Das ist für viele Unternehmen zu spät.
Um jetzt zu helfen, werden Betriebe ihre Steuerlast für Gewinne aus
2019 sofort reduzieren können. Der Verlustrücktrag und diese
Sonderregelung bringen eine schnelle Liquiditätsspritze für
österreichische Unternehmen in der Größenordnung von etwa 5 Mrd.
Euro. Für die Unternehmen heißt das, dass zum Beispiel heuer
gestundete Steuern nicht vollständig bezahlt werden müssen. Insgesamt
haben wir bislang 6,4 Milliarden Euro an Steuern gestundet“, betont
Blümel.

Fixkostenzuschuss geht in die Verlängerung

Mehr Liquidität gibt es für Unternehmen auch durch den
Fixkostenzuschuss, dessen zweite Phase im September startet. Seit
Anfang Juni zahlt der Staat bereits einen Zuschuss für Fixkosten bis
zu 90 Millionen Euro pro Unternehmen, der nicht zurückbezahlt werden
muss. Bisher stammt die überwiegende Mehrheit der Anträge von kleinen
Unternehmen, mit durchschnittlichen Fixkosten in Höhe von rund 10.000
Euro. „Auch wenn die Stimmung in der Wirtschaft langsam besser wird,
wird es weiterhin Branchen geben, für die die Aussicht über den
Herbst hinaus trüb bleibt. Um unsere Betriebe winterfest zu machen,
werden wir die Periode, für die der Zuschuss beantragt werden kann,
verdoppeln, die Voraussetzungen für die Förderung nach unten drehen
und gleichzeitig die bezuschussbaren Fixkosten massiv ausweiten.
Damit können Unternehmen mit weniger Aufwand bis zu 100 Prozent der
Fixkosten erstattet bekommen. So wollen wir vor allem langfristig
betroffenen Unternehmen helfen“, erklärt der Finanzminister
abschließend.

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