• 30.07.2020, 10:58:36
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Neu: Steuerreform ab September wirksam - Entlastung ab sofort im Brutto Netto-Rechner des BMF ermitteln

Wien (OTS) - Die Berechnung der persönlichen Entlastung durch die
Senkung der Lohn- und Einkommensteuer, der Auszahlung eines
Kinderbonus sowie die Erhöhung der SV-Rückerstattung ist auf
bmf.gv.at/rechner einfach möglich.

„Ab September wird die vorgezogene Steuerreform wirksam und spürbar.
In Summe entlasten wir die Österreicherinnen und Österreicher mit 1,6
Milliarden Euro. Die Senkung wird rückwirkend bereits mit 1. Jänner
2020 wirksam und für bereits versteuerte Gehälter wird es eine
entsprechende Rückerstattung im September geben. Wie hoch die
individuelle Ersparnis ist, kann man ab sofort bequem online
ausrechnen“, so Finanzminister Gernot Blümel.

Möglich macht dieses Service die Erweiterung des Brutto
Netto-Rechners um die drei Schwerpunkte des Konjunkturpakets:

Senkung der Lohn- und Einkommensteuer: Einkommensteile von 11.000 bis
18.000 Euro wurden bisher mit einem Steuersatz von 25 Prozent
besteuert. Dieser Eingangssteuersatz wird auf 20 Prozent gesenkt.
Dies führt zu einer Entlastung der Lohn- und Einkommensteuerzahler
von bis zu 1,6 Mrd. Euro jährlich. Der abgesenkte Steuersatz in Höhe
von 20 Prozent gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2020.

Auszahlung eines Kinderbonus: Im September 2020 wird für jedes Kind,
für das Familienbeihilfe bezogen wird, ein zusätzlicher Bonus in Höhe
von 360 Euro ausgezahlt.

Erhöhung der SV-Rückerstattung: Um Arbeitnehmer, die kein
steuerpflichtiges Einkommen (bis 11.000 Euro) beziehen, zu entlasten,
wird der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von bisher maximal 300
Euro auf maximal 400 Euro angehoben. Gleichzeitig wird der maximale
SV-Bonus im Rahmen der SV-Rückerstattung ebenfalls von bisher 300
Euro auf 400 Euro angehoben. Dies gilt ab der Veranlagung für das
Kalenderjahr 2020.

„Durch unsere Entlastungsmaßnahmen bleibt den Menschen mehr zum
Leben. Gleichzeitig setzen wir nachfrageseitige Konjunkturimpulse,
die österreichische Arbeitsplätze sichern“, so Finanzminister Blümel.

Das Service steht allen Interessierten auf der Website des
Finanzministeriums unter bmf.gv.at/rechner zur Verfügung.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NFI

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