• 28.07.2020, 09:33:06
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Hürden bei Homeoffice endlich beseitigen

Wiens FCG-Vorsitzender Thomas Rasch kandidiert für den Gemeinderat: „Arbeitsrecht muss auch in Krisenzeiten gelten!“

Wiens FCG-Vositzender Thomas Rasch kandidiert für den Gemeinderat

Utl.: Wiens FCG-Vorsitzender Thomas Rasch kandidiert für den
Gemeinderat: „Arbeitsrecht muss auch in Krisenzeiten gelten!“ =

Wien (OTS) - Das Corona-Virus hat einiges durcheinander gebracht.
Auch die Arbeitswelt. Eine kürzlich veröffentlichte Studie von
Deloitte mit den Unis in Wien und Graz zeigt etwa, dass künftig 82
Prozent der Unternehmen zunehmender von Homeoffice profitieren
wollen. Und auch zwei Drittel der Arbeitnehmer könnten sich
vorstellen, künftig in den eigenen vier Wänden zu arbeiten. „Man kann
durchaus von einem Trend sprechen. Vor einem nicht ungefährlichen
Trend allerdings“, wie der Wiener FCG-Vorsitzende Thomas Rasch
warnend anmerkt. So wollen etwa Unternehmen wie Siemens künftig für
140.000 Mitarbeiter mit Homeoffice weltweit neue Standards setzen.
Rasch: „Das Arbeitsrecht bleibt dabei vielfach auf der Strecke! Das
hart erkämpfte Recht muss aber auch in Krisenzeiten gelten!“

Wer zahlt?

Thomas Rasch: „Es ist höchste Zeit, dass die neuen Arbeitsmodelle
auch arbeits- und sozialrechtlich abgesichert werden. Dazu gehört die
Frage, wer die Kosten für den neuen Arbeitsplatz übernimmt und wer
etwa bei Unfällen mit Unterstützung einspringt.“ Problematisch könne
auch das Arbeiten von zu Hause sein, wenn im Mietvertrag nur „private
Wohnzwecke“ festgehalten sind. Dann ist nämlich eine geschäftliche
oder gewerbliche Nutzung ausgeschlossen. Auch wenn die gewerbliche
Tätigkeit wenig oder gar keine Außenwirkung hat, kann etwa eine
Verschleierung sogar zu einer Kündigung der Wohnung führen. Nur wenn
im Mietvertrag eine gewerbliche Nutzung festgehalten ist, darf der
Mieter ein Arbeitszimmer einrichten.

Betriebsvereinbarung notwendig

Über die neue Heimarbeit gibt es auch im Arbeitsverfassungsgesetz
oder in den Kollektivverträgen keine genauen Regeln. Zu eigenen
Betriebsvereinbarungen über Homeoffice ist es bisher nur in wenigen
Betrieben gekommen. „Auch steuerrechtlich liegt alles im Argen“, weiß
Thomas Rasch. So sei etwa eine steuerliche Abschreibung eines
häuslichen Arbeitszimmers nahezu unmöglich. Der dafür verwendete Raum
müsste zu 90 Prozent für Homearbeit genutzt werden. Und es darf kein
TV-Gerät und kein Gästebett dort stehen.

Nur Betriebe erhalten Förderung!

Thomas Rasch, der auch Betriebsrat bei der BIG und Kandidat der Neuen
Volkspartei für die kommende Wiener Gemeinderatswahl ist, meint dazu:
„Während die Wirtschaftsagentur der Stadt Wien für Betriebe 10
Millionen Euro an Förderung für Homeoffice bereitstellt, gibt es für
die Mitarbeiter keinerlei Zuschüsse. Im Gegenteil: Sie haben für
Miete, Strom und Internetzkosten auch noch aufzukommen, wenn keine
gesonderten Betriebsvereinbarungen vorliegen.“ Die Arbeitnehmer
würden auch durch die Finger schauen, wenn die Unternehmen deren
Arbeit von zu Hause nicht ausdrücklich und schriftlich angeordnet
haben. Sie könnten dann nämlich auch ein richtiges Büro in der
Wohnung nicht absetzen. Rasch: „Daher müsste zumindest eine
steuerliche Absetzbarkeit für alle Arbeitnehmer rasch gesetzlich
ermöglicht werden, so wie dies in Deutschland bereits geschehen ist“,
fordert Rasch.

Längere Arbeitszeiten?

„Fixe Arbeitszeiten mit Beginn, Ende und Pausen müssen ebenfalls
genau definiert werden. So als wären die Beschäftigten im Büro“,
meint Rasch. Eine Umfrage im Auftrag der Arbeiterkammer hat nämlich
ergeben, dass im Homeoffice länger gearbeitet wird, als die
vorgesehene wöchentliche Normalarbeitszeit. Bis zu 40 Stunden in der
Woche arbeiteten vor der Krise 71 Prozent der Befragten, im
Homeoffice waren es bereits 78 Prozent. Dagegen nahm die Anzahl
derer, die vorher bis zu 35 Stunden arbeiteten von 26 auf 20 Prozent
ab. Homeoffice könne für die Unternehmer auch keine dauernde
Erreichbarkeit der Arbeitnehmer bedeuten. „Auch regelmäßige
Mahlzeiten soll es bei Homeoffice geben. Aber während die Unternehmen
für ein gesundes Essen bis zu acht Euro pro Tag und Mitarbeiter von
der Steuer absetzen können, sind es bei Homeoffice nur zwei Euro oder
2,2 Euro für Lebensmittelgutscheine“, kritisiert der
Christgewerkschafter abschließend.

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