- 22.07.2020, 10:23:51
- /
- OTS0043
Corona-Verordnungen – Leichtfried: „VfGH bestätigt schlampigen Umgang der Regierung mit Rechtsstaat“
Fordern Regierung auf, endlich gesetzes- und verfassungskonforme Verordnungen zu erlassen
Utl.: Fordern Regierung auf, endlich gesetzes- und
verfassungskonforme Verordnungen zu erlassen =
Wien (OTS/SK) - „Die Aufhebung der zentralen Verordnungen im
Zusammenhang mit den Corona-Beschränkungen durch den
Verfassungsgerichtshof zeigt leider den schlampigen Umgang der
Regierung mit dem Rechtsstaat“, sagt der stv. SPÖ-Klubchef und
SPÖ-Verfassungssprecher Jörg Leichtfried. „Die SPÖ hat von Beginn der
Corona-Krise an die Husch-Pfusch-Gesetzgebung kritisiert und mehr
rechtliche Prüfung gefordert – das wurde von Kanzler Kurz flapsig
abgetan. Jetzt wurde das allgemeine Betretungsverbot des öffentlichen
Raumes und damit eine der zentralen Grundrechtseinschränkungen der
Covid-Maßnahmen der Regierung vom VfGH als gesetzwidrig erkannt“, so
Leichtfried. „Damit ist spätestens jetzt klar, dass viele BürgerInnen
zu Unrecht bestraft wurden. Für diese Strafen, wo ein Gericht
entschieden hat, dass sie zu Unrecht verhängt wurden, soll auch für
alle gleich gelagerten Fälle eine Amnestie beschlossen werden“, so
Leichtfried, der die Regierung auffordert, auch in Bezug auf die
gestern präsentierten Ankündigungen der Regierung „endlich gesetzes-
und verfassungskonforme Verordnungen zu erlassen“. ****
Für Leichtfried ist die VfGH-Entscheidung letztendlich auch das
Ergebnis der Inszenierungen und der türkis-grünen
Marketing-Maschinerie, die wichtiger war als seriöse Gesetzgebung.
„Als dann schon von VerfassungsexpertInnen Kritik an der Qualität der
Regierungsvorlagen kam, hat Kurz diese flapsig beiseite gewischt und
in Pressekonferenzen weiter Anordnungen und Verhaltensregeln
ausgegeben, für die es gar keine rechtliche Deckung gab, wie wir
heute wissen. Anordnungen, die für ihn selbst freilich nicht gelten
sollten. Im Kleinwalsertal badete er maskenlos in der Menge –
Juristen des Innenministeriums mussten dann für parlamentarische
Anfragen in peinlichen juristischen Verrenkungen erklären, warum dem
Kanzler erlaubt war, was die normale Bevölkerung nicht durfte.“
„Dieses Messen mit zweierlei Maß ist unerträglich“, so Leichtfried.
„Es kann doch nicht sein, dass die türkis-grüne Regierung
rechtswidrige Verordnungen beschließt und die Leute müssen dann
einzeln um ihr Recht kämpfen“, sagt Leichtfried. (Schluss)
bj/ah/sl/mp
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SPK