• 21.07.2020, 08:15:50
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  • OTS0015

Blümel: Schwerpunktkontrollen gegen Unterfakturierung schaffen Fairness für heimische Händler

Schulterschluss von Zoll, Handelsverband und Post - Abschaffung der 22 Euro-Steuerfreigrenze für Pakete aus Drittländern binnen eines Jahres

Utl.: Schulterschluss von Zoll, Handelsverband und Post -
Abschaffung der 22 Euro-Steuerfreigrenze für Pakete aus
Drittländern binnen eines Jahres =

Wien (OTS) - Mit 1. Juli 2021 wird die Steuer-Freigrenze für
Online-Bestellungen unter einem Wert von 22 Euro endgültig Geschichte
sein. „Die Umsetzungsschritte laufen auf allen Ebenen,“ so
Finanzminister Gernot Blümel, der sich über die Zusammenarbeit mit
dem Handelsverband und der Post AG zufrieden zeigt: „Wir gehen
gemeinsam gegen Wettbewerbsverzerrung vor und sorgen für faire
Handelsbedingungen für alle Unternehmen. Durch den Wegfall der
Steuer-Freigrenze wird auch ein langjähriger Nachteil für heimische
Händler beseitigt. Gerade bei Paketen aus Asien werden auffällig oft
Pakete mit einem Wert unter 22 Euro versendet“, so der
Finanzminister.

Derzeit werden Sendungen bis 22 Euro, die im Versandhandel aus
Nicht-EU-Ländern kommen, noch ohne Abgabeneinhebung zugestellt. Bei
den so genannten Kleinsendungen fällt keine Einfuhrumsatzsteuer
(EUSt) an, was heimische Händler gegenüber Online-Händlern aus
Drittstaaten ins Hintertreffen führt. Vor allem billige
Versandprodukte aus China werden so kostengünstig vertrieben.
Sendungen werden von den asiatischen Händlern oftmals falsch
deklariert und die Freigrenzen-Regelung so unrechtmäßig ausgereizt.

„Wir wollen Fairness und Steuergerechtigkeit in Österreich sowie
Wettbewerbsgleichheit zwischen traditioneller und digitaler
Wirtschaft. Durch verstärkte Zusammenarbeit und konkrete
Schwerpunktsetzung werden wir Importe von Kleinsendungen aus
Drittländern künftig noch stärker als bisher ins Visier nehmen. Damit
schützen wir die Interessen der österreichischen Unternehmen und
gehen gezielt gegen vorsätzliche Unterfakturierungen vor“, kündigt
Finanzminister Blümel entsprechende Schwerpunktkontrollen beim Zoll
an.

Wegfall der EUSt-Freigrenze ab 1.Juli 2021

In knapp einem Jahr, mit dem Wegfall der EUSt-Freigrenze, sind ab
1.Juli 2021 somit alle Sendungen durch den Händler dem Zoll zu
melden, eine Anmeldung abzugeben und Abgaben zu bezahlen. Um den
österreichischen Handel, der besonders unter den derzeitigen
Unterfakturierungen aus Drittstaaten leidet, in der Zeit bis zur
tatsächlichen Einführung zu unterstützen, hat das Finanzministerium
ein entsprechendes Maßnahmenpaket geschnürt.

So werden ab sofort monatlich Schwerpunktkontrollen des Zolls im
Bereich der Kleinsendungen aus Drittstaaten durchgeführt. Das
Risikomanagement wird mittels Risikoprofilen in den IT-Systemen des
Zolls, aber auch der Post laufend verbessert und führt vermehrt zur
Aufdeckung von Unterfakturierungen. Dank der Kooperation von Post und
Zollverwaltung wird Österreich auf die ausnahmslose Besteuerung von
Importsendungen gut vorbereitet sein.

Bei den Schwerpunkteinsätzen wird die operative Zollaufsicht künftig
den Fokus verstärkt auf Unterfakturierung, als Geschenke deklarierte
Sendungen, die Angabe falscher Herkunftsländer sowie verbotene und
beschränkte Waren legen. Zum Einsatz werden dabei in bewährter Weise
die Röntgengeräte des Zolls sowie die Zoll-Diensthunde kommen.

Um Steuergerechtigkeit für österreichische Händler weiter zu schützen
und voranzutreiben, werden aufbauend auf den Erkenntnissen zu
Händlern aus Drittländern neue Risikoprofile für Kontrollen
entwickelt und auch die Umsätze von EU-Händlern beobachtet, ob diese
die Lieferschwelle überschritten bzw. die österreichische
Einfuhrumsatzsteuer entrichtet haben. Hinzu kommen gezielte
Risikoanalysen, die durch die Übermittlung von mehr und mehr Daten
aus dem Versandhandel möglich werden. Mit so erstellten, neuen
Risikoprofilen kann der Zoll noch effizienter seiner
Kontrolltätigkeit nachgehen.

„Es ist ein Gebot der Fairness, alle Marktteilnehmer steuerlich
gleich zu stellen. Im Schulterschluss wurde ein Maßnahmenbündel sowie
Schwerpunktkontrollen vereinbart, um Fairplay im eCommerce
sicherzustellen. Damit wird der missbräuchlichen Anwendung der
‚22-Euro-Freigrenze‘ durch internationale Webshops aus Drittstaaten
strukturell entgegengewirkt. Die jährlichen Mehreinnahmen von 150
Millionen Euro durch die Versteuerung ab dem 1 Cent braucht unsere
Volkswirtschaft heute mehr denn je“, ergänzt
Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

„Die Österreichische Post wird dafür Sorge tragen, dass es auch
künftig zu einer reibungslosen Abwicklung bei der Zustellung von
nationalen und internationalen Paketsendungen kommt“, so
Post-Generaldirektor Georg Pölzl. „Selbstverständlichen ist es der
Post auch ein Anliegen, den österreichischen Handel zu unterstützen
und ein starker Logistik-Partner zu sein – was nicht zuletzt mit der
erfolgreichen Entwicklung der heimischen Versandhandelsplattform
Shöpping gelungen ist.“

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