- 20.07.2020, 10:13:06
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AK: Einlagensicherung – das sollten Sie wissen!
Bankpleiten zeigen: Nicht alle Geldgeschäfte mit einer einzigen Bank machen
Utl.: Bankpleiten zeigen: Nicht alle Geldgeschäfte mit einer
einzigen Bank machen =
Wien (OTS) - Geht die Bank pleite, dann gibt es die Einlagensicherung
– Beträge bis zu 100.000 Euro sind für Guthaben, etwa Spar- und
Girokonto, pro Kunde/in und Bank gesetzlich gesichert. „Anlegerinnen
und Anleger sollten daher nicht alles auf eine ‚Karte‘ setzen,
sondern ihr Bares streuen, um das Geld nicht bei einer einzigen Bank
liegen zu lassen“, rät AK Finanzexperte Christian Prantner. Denn bei
Beträgen über 100.000 Euro greift die Einlagensicherung nicht.
Außerdem: Wer vom Girokonto bis zum Wertpapierdepot alles auf einer
insolventen Bank hat, muss einige Tage – zumindest die siebentägige
gesetzliche Frist – auf Auszahlung durch die Einlagensicherung
warten.
„Es ist für Sparerinnen und Sparer unter Sicherheitsaspekten
überlegenswert, Kontoverbindung und Spareinlagen auf mehrere Banken
aufzuteilen – oder zumindest auf einer anderen Bank als der Hausbank
eine Liquiditätsreserve für Notfälle zu halten“, rät Prantner. Zum
einen greift die Einlagensicherung nicht bei Beträgen über 100.000
Euro. Zum anderen zeigen einige schmerzhafte Fälle bei der
insolventen Commerzialbank in Mattersburg: Kundinnen, die ihre
Girokonten, Spareinlagen oder Wertpapierdepots bei der insolventen
Bank halten, können nicht an ihr Geld heran, weil alle Konten
„eingefroren“ sind – da fehlt Geld für das tägliche Leben. Die
betroffenen BankkundInnen müssen tagelang darauf warten, bis die
Einlagensicherung das Geld auszahlt.
Wie funktioniert die Einlagensicherung – das sollten Sie beachten:
+ Nicht alle Eier in einen Korb legen: Teilen Sie Ihr Bares auf
mehrere Banken auf, um unter der 100.000 Euro-Grenze pro Kunde und
pro Bankinstitut zu bleiben. Sie haben dann auch mehrere Zugänge zu
Barem – und nicht nur bei einer einzigen Bank. Gesichert sind auch
Einlagen in Fremdwährungen und von nicht-österreichischen
StaatsbürgerInnen.
+ Anlegerentschädigung – das gilt: Die Anlegerentschädigung für
Wertpapiere (maximal 20.000 Euro) kommt nur zum Tragen, wenn die
Wertpapiere nicht mehr vorhanden sind – etwa durch betrügerische
Handlungen seitens der Bank oder Wertpapierfirma. Sie deckt nicht das
Konkursrisiko des Unternehmens, das zum Beispiel eine Anleihe begeben
hat.
+ Gemeinschaftskonto – 100.000 Euro pro legitimierte/m
Kontoinhhaber/in: Gibt es ein Gemeinschaftskonto oder
Gemeinschaftssparbuch, das jeweils auf mehrere Namen lautet, dann
gilt die Maximalgrenze von 100.000 Euro pro legitimierte/m
Kontoinhaber/in. Sparverein: Es gilt – vorausgesetzt der/die einzelne
Sparer/in hat sich gegenüber der Bank legitimiert – die volle
Einlagensicherung pro Person und nicht nur für das einzelne
Sparvereinskonto.
+ Achtung, keine Einlagensicherung für bloße Markennamen-Banken: Die
Einlagensicherung gilt für ein Kreditinstitut mit Bankenkonzession,
die zur Entgegennahme von Einlagen berechtigt. Banken, die bloß als
Marken fungieren (etwa easybank – Bawag oder Dadat – Schelhammer &
Schattera) haben keine eigene Einlagensicherung, sondern nur die
Mutterbank. Eine Liste finden Sie auf der Webseite der
Finanzmarktaufsicht.
Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.
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