• 10.07.2020, 09:00:02
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ÖAMTC: Mit der Drohne auf Reisen – Regeln in Urlaubsländern unterschiedlich

Kennzeichnungspflicht in vielen Ländern, keine Fotos in Kroatien, Flugverbot an vielen Stränden in Italien – teils hohe Strafen bei illegalen Drohnenflügen

Utl.: Kennzeichnungspflicht in vielen Ländern, keine Fotos in
Kroatien, Flugverbot an vielen Stränden in Italien – teils
hohe Strafen bei illegalen Drohnenflügen =

Wien (OTS) - Wer heuer mit Drohne ins Ausland reisen möchte, sollte
die dort geltenden Regeln kennen. "Illegale Drohnenflüge sind kein
Kavaliersdelikt. Wir wissen von hohen Geldstrafen im Ausland für
Drohnenpiloten, die sich nicht an die dort geltenden Gesetze gehalten
haben. Und die sind oft sehr unterschiedlich", macht
ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer aufmerksam. Wer die
nationalen und regionalen Bestimmungen nicht kennt, sollte dieses
Jahr den Urlaub besser noch aus der gewohnten Perspektive genießen.
Das ursprünglich für diesen Sommer geplante EU-weite Drohnenregulativ
mit einheitlichen Regeln soll Anfang 2021 kommen.

Zu den allgemein gültigen Regeln für Drohnenpiloten im In- und
Ausland gehören: auf Sicht fliegen, die Privatsphäre Dritter und den
Datenschutz beachten, ausreichend Abstand zu Gebäuden und
unbeteiligten Personen halten, Flugverbotszonen beachten und landen,
wenn sich Flugzeuge oder Helikopter nähern. Empfehlenswert ist laut
ÖAMTC-Experte auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, denn
bei einem Unfall haftet der Drohnenpilot.

Drohnen-Regeln in beliebten europäischen Urlaubsländern

* In Kroatien sind Drohnen nach Gewicht und maximaler
Fluggeschwindigkeit in verschiedene Kategorien unterteilt. Bereits
vor der Reise sollte eine Registrierung bei der Luftfahrtbehörde
erfolgen. Vorgeschrieben ist auch eine Plakette mit Name, Adresse und
Kontaktmöglichkeit. Fotografieren und Filmen mit Drohnen ist in
Kroatien für Touristen kaum möglich – dafür braucht man eine
Genehmigung der State Geodetic Administration, die für Touristen im
Regelfall nicht erteilt wird.

* In Italien müssen alle freizeitmäßig verwendeten Drohnen ab 250
Gramm auf einem Online-Portal registriert werden. Für das Fliegen
dieser Drohnen ist ein Kompetenz-Nachweis erforderlich, der durch
die erfolgreiche Absolvierung eines Online-Kurses erbracht werden
kann. Registrierte Drohnen dürfen maximal 120 Meter hoch fliegen.
Eine Haftpflichtversicherung ist ebenfalls vorgeschrieben. Achtung:
Bei Stränden, an denen sich Personen aufhalten, herrscht Flugverbot.

* In Griechenland dürfen Drohnen ohne Bewilligung 49 Meter hoch und
im Umkreis von 50 Metern geflogen werden. Mit vorheriger Bewilligung
der Luftfahrtbehörden sind es 120 Meter Höhe und 500 Meter
Entfernung. Zu Flughäfen ist ein Mindestabstand von acht Kilometern
einzuhalten – womit die Drohne auf vielen Urlaubsinseln im Koffer
bleiben muss.

* In Deutschland gilt für Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht eine
Kennzeichnungspflicht, d. h. der Name und die Adresse des Halters
müssen feuerfest und deutlich sichtbar am Gerät angebracht sein. Die
maximale Flughöhe beträgt 120 Meter. Für Drohnen mit mehr als zwei
Kilo Abfluggewicht braucht man einen Flugkenntnisnachweis.

* In Spanien gibt es ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht – am Gerät
muss eine feuerfeste Plakette mit Name, Adresse, Seriennummer und
Drohnentyp angebracht werden. Der Mindestabstand zu unbeteiligten
Personen muss 50 Meter betragen, zu Flughäfen acht Kilometer, die
maximale Flughöhe beträgt 120 Meter. Drohnen mit weniger als 250
Gramm dürfen bis 20 Meter auch in besiedeltem Gebiet fliegen, solange
keine Menschen oder Sachen gefährdet werden.

Zusätzlich regionale Bestimmungen möglich

Zusätzlich zu nationalen Bestimmungen können regionale Behörden auch
eigene Auflagen zum Betrieb von Drohnen erlassen. Daher ist es immer
sinnvoll, sich vor Ort nach entsprechenden Regeln umzuhören, z. B.
über Flugverbotszonen in Naturschutzgebieten. "Die regionale
Polizeidienststelle ist da oft ein guter Anlaufpunkt", weiß der
Drohnenexperte des Mobilitätsclubs.

Im Flugzeug – Drohne in den Koffer, Akku ins Handgepäck

Wer mit dem Flugzeug verreist, sollte wissen: "Die Drohne selbst kann
man im Koffer transportieren, die Akkus gehören ins Handgepäck",
erklärt Hetzendorfer. Für die besonders heiklen
Lithium-Polymer-Batterien ist der Transport in einem feuerfesten
Aufbewahrungsbeutel, z. B. eine sogenannte Lipo Bag, ratsam.

Nähere Infos zur neuen EU-Drohnenverordnung und zu rechtlichen
Bestimmungen in den beliebtesten Urlaubsländern findet man unter
www.oeamtc.at/drohnen. Hilfreiche Tipps und Tricks für ein sicheres
Flugvergnügen bietet die kostenlose ÖAMTC Drohnen-Info App für
Android und iOS.

Alle Ein- und Ausreisebeschränkungen sind auf
www.oeamtc.at/urlaubsservice online – eine interaktive Europa-Karte
zeigt für die einzelnen Länder stets aktuell an, ob die Einreise
möglich ist und ob eine Quarantäne bei der Rückreise zu beachten ist

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