• 06.07.2020, 10:22:42
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  • OTS0024

AK: Gestundete Mieten – Hilfsfonds nötig!

Corona-Mietstundungen sind zu Ende – AK verlangt Gesetzesverlängerung und Solidaritätsfonds, der die Bezahlung der Mietzinse für von Corona betroffene MieterInnen übernimmt

Utl.: Corona-Mietstundungen sind zu Ende – AK verlangt
Gesetzesverlängerung und Solidaritätsfonds, der die Bezahlung
der Mietzinse für von Corona betroffene MieterInnen übernimmt =

Wien (OTS) - Die gesetzlichen Stundungen für Mietzinszahlungen wegen
der Corona-Krise sind mit Juni ausgelaufen – die Krise nicht. „Die
drei gestundeten Mieten für April, Mai und Juni müssen zwar erst bis
Ende des Jahres zurückgezahlt werden, aber seit Juli ist wieder die
volle Miete fällig. Viele sind arbeitslos und müssen dadurch mit 55
Prozent ihres Nettoeinkommens auskommen. Sie werden finanziell ins
Schleudern kommen“, sagt Thomas Ritt, Leiter der Abteilung
Kommunalpolitik und Wohnen. Die AK fordert daher einen
Solidaritätsfonds, der den betroffenen MieterInnen finanziell unter
die Arme greift sowie eine Verlängerung des Stundungsgesetzes.

Mit Ende Juni ist die dreimonatige Möglichkeit ausgelaufen, die
Mieten zu stunden. Das machte das 2. Covid-Paket möglich: Wer
aufgrund der Corona-Krise in Zahlungsverzug kam, konnte die Mieten
für die Monate April, Mai und Juni bis Ende Ende Dezember 2020
stunden. Die für diesen Zeitraum offenen Beträge können von
VermieterInnen erst ab 1. Jänner 2021 eingeklagt oder aus der Kaution
abgedeckt werden. „Stunden heißt aber, dass man die drei Monatsmieten
plus vier Prozent Zinsen bald nachzahlen muss“, betont Ritt. Aufgrund
des Zinsrückstandes kann man zwar bis Ende Juni 2022 nicht gekündigt
werden. Das bedeutet: Eine Räumungsklage ist bis Juni 2022 wegen
eines Mietzins-Rückstandes aus April bis Juni 2020 nicht möglich.

„Aber eine Pfändung des ohnehin schon verringerten Einkommens
droht schon ab Anfang 2021. Und: Seit Juli ist aber wieder die volle
Miete fällig und man hat ja noch andere Fixkosten, die weiterlaufen“,
so Ritt. „Wer die Mieten ab Juli nicht bezahlen kann, kann sofort
gekündigt oder delogiert werden. Hunderttausende sind arbeitslos, sie
wer-den sich vermutlich nicht viel Geld auf die Seite legen können
und sitzen auf einem Schuldenberg, denn sie nicht abbauen können.
Mieterinnen und Mieter hatten zwar für drei Monate eine Atempause,
das war gut so, aber zu wenig“, warnt Ritt.

Die AK fordert daher:
+ Einen Solidaritäts- oder Hilfsfonds, bei dem unkompliziert Anträge
auf Übernahme des ganzen oder teilweisen Mietzinses gestellt werden
können und der die Mieten dann rasch an die Vermieter überweist.

+ Gesetz zur Mietstundung muss verlängert werden – um mindestens
weitere sechs Monate.

Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.

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