- 03.07.2020, 12:00:03
- /
- OTS0110
Zadić: Unabhängigkeit der Rechtsberatung für Asylsuchende garantiert
Neubesetzungen im BBU Aufsichtsrat und in der Bereichsleitung
Utl.: Neubesetzungen im BBU Aufsichtsrat und in der Bereichsleitung =
Wien (OTS) - „Als Justizministerin ist es mir wichtig in diesem
sensiblen Bereich der Asylverfahren eine unabhängige und
weisungsfreie Rechtsberatung zu sichern“, erklärte Alma Zadić im
Rahmen der Unterschriften-Übergabe durch Vertreter und Vertreterinnen
der Initiative #fairLassen. Dieser Zusammenschluss von NGOs (u.a.
Diakonie, Caritas, Amnesty International, SOS Mitmensch,
fairness-asyl, Asylkoordination Österreich) setzt sich seit Herbst
2019 für eine unabhängige Rechtsberatung ein. Dem Aufruf der
Initiative sind seither rund 12.000 Menschen gefolgt. Die gesammelten
Unterstützungserklärungen wurden gestern im Justizministerium an die
Bundesministerin übergeben. „Ich nehme diese große Verantwortung mit
Demut an und kann versprechen, dass ich mich auch weiterhin mit
voller Kraft für die Unabhängigkeit der Rechtsberatung einsetzen
werde“, betonte die Justizministerin. Durch die Ausgestaltung der
Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) wird
qualitätsgesicherte Arbeit im Asylwesen weiterhin garantiert und
gleichzeitig für unabhängige Kontrolle gesorgt. „Unser Rechtsstaat
misst sich immer daran, wie er mit jenen verfährt, die ihn am
dringendsten benötigen und ich werde mit dieser Verantwortung stets
bestmöglich umgehen“, so die Justizministerin.
Unabhängige und qualitätsvolle Rechtsberatung gesichert
Die Voraussetzung für die Sicherung der Unabhängigkeit und der
Qualität der Rechtsberatung innerhalb der BBU wurden bereits
vereinbart: Die Organisation der Rechtsberatung wird in einer eigenen
Abteilung angesiedelt sein, deren Leitung fachlich weisungsfrei
gestellt ist. Damit ist gesichert, dass alle inhaltlichen Fragen zur
Beratung und Vertretung von Asylsuchenden, unabhängig entschieden
werden können. Auch an die Rechtsberater*innen dürfen im Einzelfall
keine fachlichen Weisungen ergehen. Mittelfristig wird die Qualität
der Rechtsberatung verbessert, indem neu eingestellte
Rechtsberater*innen ein österreichisches Jus-Studium, die
Gerichtspraxis oder ein gleichwertiges Praktikum absolviert haben
müssen. Weiters soll ein neu eingerichteter Qualitätsbeirat, für
dessen Besetzung u.a. dem UNHCR, der Österreichischen Vereinigung der
Richterinnen und Richter sowie dem Österreichischen
Rechtsanwaltskammertag ein Nominierungsrecht zukommt, die
Unabhängigkeit und Qualität der Rechtsberatung gewährleisten.
Bereichsleiter der Rechtsberatung bestellt
Besonders erfreut zeigte sich Zadić über die Bestellung von Mag.
Stephan Klammer zum Bereichsleiter der Rechtsberatung in der BBU. Er
leitete bisher die Rechtsberatung des Diakonie Flüchtlingsdienstes.
„Stephan Klammer zeichnet sich durch umfangreiche Führungserfahrung
und fachliche Kenntnisse auf höchstem Niveau aus. Ich habe vollstes
Vertrauen, dass Mag. Klammer die Rechtsberatung der BBU solide,
unabhängig und qualitätsvoll aufbauen wird.“
Veränderungen im Aufsichtsrat
Im Rahmen des Regierungsprogramms wurde vereinbart, dass der
Aufsichtsrat der BBU GmbH neben Vertreter*innen der Ministerien auch
durch externe Expert*innen zu besetzen ist. Im Juni wurde seitens des
BMJ Mag.a Nadja Lorenz, ihres Zeichens erfahrene Rechtsanwältin und
eine der führenden Expertinnen im Bereich Asyl- und Fremdenrecht,
vorgeschlagen und schließlich eingesetzt.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU