• 02.07.2020, 09:17:25
  • /
  • OTS0034

ÖAMTC: Warnstufe 4 – was bei Reisen und Reisestorno zu berücksichtigen ist

Reisen nach Italien, Kroatien & Co. – was, wenn man reisen darf, aber nicht will?

Utl.: Reisen nach Italien, Kroatien & Co. – was, wenn man reisen
darf, aber nicht will? =

Wien (OTS) - Auch wenn die Ein- und Ausreise in die meisten
europäischen Länder wieder wie in Zeiten vor der Corona-Krise möglich
ist, überlegen viele Reisende, ob sie eine bereits gebuchte Reise
antreten sollen. Für die meisten Länder gilt aktuell nach wie vor
Sicherheitsstufe 4 – darunter auch für den Großteil Italiens und ganz
Kroatien. Eine Reisewarnung der Sicherheitsstufe 4 bedeutet, dass von
nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Land abgeraten wird,
grundsätzlich aber verreist werden darf. Seitens des Ministeriums
wird an die Eigenverantwortung appelliert. Doch berechtigt diese
Warnstufe 4 gleichzeitig auch zu einem kostenlosen Storno einer
Pauschalreise? "Im Einzelfall eventuell ja", antwortet ÖAMTC-Juristin
Verena Pronebner. "Denn nach Ansicht der EU-Kommission können bei der
Frage, ob ein kostenloses Storno wegen erheblicher Beeinträchtigung
zulässig ist, auch individuelle Umstände des Pauschalreisenden
berücksichtigt werden." Zählt man beispielsweise zur Risikogruppe,
könnte man mit dem Recht auf ein kostenfreies Storno argumentieren.
Daneben müssen aber auch die anderen maßgeblichen Kriterien für ein
kostenloses Storno – wie die zeitliche Nähe – berücksichtigt werden:
Die Abreise sollte also unmittelbar bevorstehen.

Nach dem Pauschalreisegesetz wird nicht auf die konkrete
Reisewarnstufe abgestellt, sondern auf die erhebliche
Beeinträchtigung, also auf die Unzumutbarkeit der Reise aufgrund der
aktuellen Umstände. Ob eine Reise in ein Gebiet erheblich
beeinträchtigt wird, hängt auch damit zusammen, welche Maßnahmen zum
Reisezeitpunkt vor Ort gelten. "So wird eine Maskenpflicht die Reise
wohl nicht erheblich beeinträchtigen. Wenn jedoch alle relevanten
Sehenswürdigkeiten der Destination geschlossen sind, wird eine
erhebliche Beeinträchtigung schon eher vorliegen", erklärt die
Expertin des Mobilitätsclubs.

Vor der Reise Infektionszahlen und Details zum
Versicherungsrecht checken

Bei der Entscheidung, ob man trotz gültiger Warnstufe 4 (oder höher)
verreisen möchte, ist es hilfreich, die aktuellen
Covid19-Infektionszahlen für sein konkretes Urlaubsziel zu
beobachten. "Es mag sein, dass ein ganzes Land praktisch 'coronafrei'
ist, aber die Covid19-Fälle in einer bestimmten Stadt oder Region, in
die man reisen möchte, kurz vor Reisebeginn wieder ansteigen", gibt
die ÖAMTC-Juristin zu bedenken. Bei der Abwägung des Reiseantritts
sollten sowohl arbeitsrechtliche als auch versicherungsrechtliche
Konsequenzen berücksichtigt werden. So ist es ratsam,
Reiseversicherungsverträge vorab genau durchzusehen, vor allem in
Bezug auf etwaige Rückholung oder Unterstützung im Krankheitsfall.
Denn teilweise besteht für Länder mit aufrechter Reisewarnung, also
Stufe 5 oder 6, kein Versicherungsschutz mehr.

Die Ein- und Ausreisebeschränkungen können sich abhängig von den
Infektionszahlen kurzfristig ändern. Eine Hilfestellung dabei ist das
Urlaubsservice des Mobilitätsclubs unter www.oeamtc.at/urlaubsservice
– dort findet man eine interaktive Europa-Karte, die für die
einzelnen Länder stets aktuell zeigt, ob die Einreise möglich und ob
eine Quarantäne bei der Rückreise zu beachten ist.

Clubjuristen geben online und persönlich Auskunft –
Schutzbrief hilft heuer bei Quarantäne im Inland

Die Juristen des Mobilitätsclubs haben die häufigsten Fragen zum
Thema Reisen in Zeiten der Corona-Krise gesammelt und stellen die
Antworten online zur Verfügung, laufend erweitert, zu finden unter:
www.oeamtc.at/coronavirus-faq-reiserecht. Bei individuellen Fragen
zum Thema Reisestorno hilft die ÖAMTC-Rechtsberatung persönlich – für
Mitglieder kostenlos, Kontakt unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.

Im Falle von z.B. Krankheit oder Unfall im Urlaub leistet der
Schutzbrief des Mobilitätsclubs wertvolle Hilfe und Kostenersatz,
diesen Sommer auch bei Quarantäne in Österreich. Er bietet Schutz bei
Reisen in Länder bis Warnstufe 4. Bestmöglich geholfen wird auch,
wenn man im Ausland von einer Reisewarnung überrascht wird – Infos
unter www.oeamtc.at/schutzbrief.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OCP

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel