• 19.06.2020, 10:40:35
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  • OTS0078

AK Klein: „Nein zu Mehrbesteuerung von Weihnachts- und Urlaubsgeld“

Die Arbeiterkammer fordert Ausnahmeregelung für ArbeitnehmerInnen, die in Kurzarbeit sind und die Rücknahme des Kontrollsechstels

Utl.: Die Arbeiterkammer fordert Ausnahmeregelung für
ArbeitnehmerInnen, die in Kurzarbeit sind und die Rücknahme
des Kontrollsechstels =

Wien (OTS) - Seit Jahresbeginn gilt für die Besteuerung des
Weihnachts- und Urlaubsgeldes ein sogenanntes Kontrollsechstel. Für
viele ArbeitnehmerInnen kann das zu einer höheren Besteuerung des
Weihnachtsgeldes führen. „Die AK hat von Anfang an die neue Regelung
kritisiert“, sagt AK Direktor Christoph Klein. Änderungen braucht es
auch für mehr als eine Millionen Menschen in Kurzarbeit, denen
ebenfalls eine höhere Besteuerung des Weihnachts- und Urlaubsgeld
droht.

Die Kontrollsechstel-Neuregelung kann zu Nachversteuerung führen,
wenn am Ende des Jahres weniger Gehalt bezogen wird (etwa wegen
Arbeitslosigkeit, Pflegekarenz, aber auch Krankengeldbezug oder
Bildungskarenz). Wird ein Arbeitnehmer jetzt etwa nach der Kurzarbeit
gekündigt, muss für das Weihnachtsgeld mehr Lohnsteuer bezahlt werden
als nach der 2019 gültigen Regelung.

„Was besonders ärgerlich ist: Die neue Regelung wird nur zulasten der
Beschäftigten, nicht aber zu deren Gunsten ausgelegt“, sagt AK
Direktor Christoph Klein. Denn das Finanzministerium gibt Vorteile,
die entstünden, wenn es am Ende des Jahres zu höherem Verdienst
kommt, etwa weil die Arbeitszeit erhöht oder Überstunden geleistet
werden, nicht an die ArbeitnehmerInnen weiter. Wird beispielsweise
nach der Kurzarbeit wieder voll gearbeitet und steigt daher das
Gehalt wieder, dann könnte mit einer Aufrollung des Weihnachtsgeldes
im Dezember ein wenig Lohnsteuer gespart werden, wenn die Regelung
auch zu Gunsten der ArbeitnehmerInnen angewendet werden könnte. Doch
die Regelung wurde so gestaltet, dass sie nur zum Nachteil der
ArbeitnehmerInnen wirkt. „Das ist unverständlich und ungerecht“, sagt
AK Direktor Christoph Klein.

„Wir fordern den Finanzminister auf, die Ungerechtigkeiten zulasten
der ArbeitnehmerInnen zu korrigieren und das ungerechte
Kontrollsechstel abzuschaffen“, sagt AK Direktor Christoph Klein.
Darüber hinaus braucht es dringend eine Ausnahmeregelung damit
ArbeitnehmerInnen, die in Kurzarbeit sind, auch ihr volles
Weihnachtsgeld wie gewohnt begünstigt besteuert bekommen.

Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.

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