- 18.06.2020, 13:18:17
- /
- OTS0175
Krainer: Dividenden-Freibrief von ÖVP und Grünen bringt Novomatic-Eigentümer 50 Mio. Euro Vermögenszuwachs
SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer hält die Ausschüttung von Dividenden in der Coronakrise für untragbar, wenn gleichzeitig Staatshilfe in Anspruch genommen wird. Heute hat der "trend" berichtet, dass der Glücksspielkonzern Novomatic AG am 30. April 50 Mio. Euro an seinen Eigentümer Johann Graf ausbezahlt, obwohl bei Novomatic 3.200 MitarbeiterInnen in Kurzarbeit waren. Die SPÖ hat sich schon im März für ein gesetzliches Dividendenverbot ausgesprochen, wenn Unternehmen Staatshilfe bekommen. ****
Bemerkenswert ist, dass die Regierung damals dann auch versprochen hat, Dividenden und Managerboni bei Staatshilfe zu verbieten. Vizekanzler Kogler hat dazu am 2. April in einem Interview erklärt: "Wir werden im Fall von Staatshilfe Einschränkungen bei der Ausschüttung von Dividenden vornehmen. Darüber sollten wir gar nicht viel reden, sondern es einfach verordnen."
Was die Regierungsparteien dann aber tatsächlich verordnet haben, und zwar nur in den Richtlinien für die Covid-19-Finanzierungsagentur COFAG, wertet Krainer als das Gegenteil eines Dividendenverbots: "Das ist in Wahrheit eine regierungsamtliche Umgehungskonstruktion zum Dividendenverbot".
Nur Unternehmen, die von der COFAG einen Fixkostenzuschuss oder eine Garantie bekommen, sind von einem sehr eingeschränkten (9 Monate) Dividendenverbot betroffen. Damit hat die ÖVP-Grünen-Regierung bei allen anderen Coronahilfen, darunter auch die 12 Milliarden für die Kurzarbeit, einen Freibrief für unbeschränkte Dividenden und Managerboni ausgestellt.
"Für Johann Graf hat sich das doppelt ausgezahlt", sagt Krainer, "denn Regelung von ÖVP und Grünen bescherte dem Novomatic-Eigentümer einen Vermögenszuwachs von 50 Millionen Euro. Dazu kommen Zigmillionen an Staatshilfe für die Novomatic." (Schluss) up/wf
Rückfragen & Kontakt
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1010 Wien
Tel.: 01/53427-275
https://www.spoe.at/impressum/
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSK