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SÖZ/Bißmann/Gördü: Verbale Entgleisung Hofers gegenüber MuslimInnen soll juristische Konsequenzen haben

Wien (OTS) - Die Aussage, in welcher der Nationalratsabgeordnete Norbert Hofer den Koran gestern im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung der Wiener FPÖ als „schlimmer als Corona“ bezeichnete, müsste laut der SÖZ auf die strafrechtlich relevanten Tatbestände der Herabwürdigung religiöser Lehren sowie der Verhetzung (§§ 188 und 283 StGB) geprüft werden.

Die Partei SÖZ hat deshalb heute eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt. Ein weiterer Schritt könnte dann sein, dass der Nationalrat die Immunität Norbert Hofers aufheben muss. Seitens SÖZ wünscht man sich ein klares Zeichen gegen eine derartige Stimmungsmache und lädt auch andere dazu ein, hier juristische Konsequenzen für Herrn Hofer zu fordern.

„Das ist schlichtweg nicht die Art von Miteinander, wie wir in einer pluralen und solidarischen Gesellschaft zusammenleben möchten.“, so Martha Bißmann, designierte Spitzenkandidatin von SÖZ bei der kommenden Wien-Wahl die weiters betont, dass die Marke SÖZ für eine neue und positive Kultur des Miteinanders in Vielfältigkeit steht.

„Man versucht hier seitens der FPÖ andauernd mit dem religiösen bzw. gesellschaftlichen Frieden zu spielen.“, so Hakan Gördü, Parteichef der SÖZ. „Die österreichischen Muslime wollen sich hier nicht dauernd zum Spielball der hetzerischen Politik der FPÖ machen lassen. Es ist den Leuten einfach schon so zuwider, Personen wie Norbert Hofer immer wieder eine Plattform bieten zu müssen um klar zu stellen, dass solche Aussagen in einem zivilisierten, demokratischen Rechtsstaat einfach nicht tolerierbar sind.“, so Gördü.

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