• 13.06.2020, 10:00:02
  • /
  • OTS0010

„profil“: Strache unterstützte als Vizekanzler konzessionslose Online-Glücksspiel-Betreiber

Papier zur „Steueragenda 2018“ aus dem Vizekanzleramt: Plan für Online-Glücksspiel „ohne zahlenmäßige Beschränkung der Lizenzen“

Utl.: Papier zur „Steueragenda 2018“ aus dem Vizekanzleramt: Plan
für Online-Glücksspiel „ohne zahlenmäßige Beschränkung der
Lizenzen“ =

Wien (OTS) - Das Nachrichtenmagazin „profil“ berichtet in seiner
aktuellen Ausgabe über ein Papier aus dem Vizekanzleramt, das den
Titel „Steueragenda 2018“ trägt und von einem Kabinettsmitarbeiter
Straches im August 2018 an den damaligen FPÖ-Finanzstaatssekretär
Hubert Fuchs gemailt wurde. In dem Papier, das „profil“ vorliegt,
listet das Vizekanzleramt mehrere Vorschläge zur Neuregelung des
Online-Glücksspielmarktes auf. So wird Dänemark als „europäischer
Vorreiter bei der Regulierung von Online-Glücksspiel“ bezeichnet.
Denn dort gibt es, so das Vizekanzleramts-Papier, ein
„Lizensierungssystem ohne zahlenmäßige Beschränkung der Lizenzen“.
Zum Hintergrund: Es gibt aktuell nur eine österreichische Lizenz
für Online-Gaming, die von der Casinos Austra-Tochter win2day
gehalten wird. Alle anderen Anbieter von Online-Glücksspiel operieren
mit Lizenzen aus Ländern wie Malta oder Gibraltar und werden vom
Finanzministerium als „illegal“ eingestuft.
Die Forderungen, die in dem Paper aus dem Vizekanzleramt
vorgebracht werden, sind weitgehend deckungsgleich mit den Positionen
einer Lobbying-Gruppe für Glücksspiel – der Österreichischen
Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG). Die OVWG vertritt die
Interessen der konzessionslosen Online-Glücksspiel-Anbieter in
Österreich und wünscht sich gesetzliche Rahmenbedingungen wie im
„Best-Practice Beispiel Dänemark“ – exakt wie sie im Papier aus dem
Vizekanzleramt beschrieben werden.
Im Vizekanzleramts-Entwurf steht unter der Überschrift
„Glücksspiel Novelle 2018“: „Warum seriöse Online-Glücksspielanbieter
aus der EU nicht geblockt werden dürfen“. Strache war laut dem
internen Papier also gegen das IP-Blocking – also die Sperre der
Websites – von konzessionslosen Online-Glücksspiel-Betreibern. Ein
solches IP-Blocking wurde damals vom Finanzministerium forciert –
erfolglos.
Zu den profil-Recherchen befragt, erklärte Straches Anwalt, es
handle sich um eine Verwechslung. Für den Begriff
„Online-Sport-Wetten“, seien „des Öfteren die Begriffe
‚Online-Casino‘ bzw. ‚Online-Glückspiel‘ verwendet“ worden. Strache
habe als Sportminister das Ziel verfolgt, „Mehreinnahmen für den
Sport durch Einführung einer Abgabe auf Online-Sport-Wetten und
Zweckwidmung der damit einhergehenden Einnahmen zu lukrieren“. Und:
„In die legistische Umsetzung bzw. die damit einhergehenden Probleme
(IP-Blocking etc.) war mein Mandant nicht eingebunden.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PRO

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel