- 10.06.2020, 08:54:24
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ÖAMTC: Quarantäne im Österreich-Urlaub – wer übernimmt Kosten für längeren Aufenthalt?
Unsicherheit bei Kostenübernahme – Schutzbrief des Mobilitätsclubs springt ab sofort ein
Utl.: Unsicherheit bei Kostenübernahme – Schutzbrief des
Mobilitätsclubs springt ab sofort ein =
Wien (OTS) - Mehr Reisende als gewöhnlich werden ihren Sommerurlaub
heuer in Österreich verbringen. Das Risiko, dass neuerlich eine
behördliche Quarantäne an bestimmten Orten Österreichs verhängt wird,
ist zwar momentan als eher gering einzuschätzen – dennoch besteht
diese Gefahr bei einem Anstieg der Infektionszahlen in einem Gebiet.
Wer in diesem Fall die Kosten für die zusätzlichen unfreiwilligen
Nächte im Hotel trägt, hängt auch davon ab, ob man die Reise pauschal
oder individuell gebucht hat. Hat der Hotelgast eine Pauschalreise
gebucht (in Kombination mit der Anreise oder mit Zusatzleistungen wie
z. B. Konzerttickets), übernimmt in der Regel der Reiseveranstalter
die Kosten für einen Zeitraum von maximal drei Nächten, wenn die
vereinbarte Rückreise aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher
Umstände nicht möglich ist. Von dieser Kostenbeschränkung ausgenommen
sind Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren
Begleitpersonen, Schwangere und unbegleitete Minderjährige sowie
Personen, die besondere medizinische Betreuung benötigen.
Schwieriger zu beantworten ist die Frage zur Kostenübernahme für
einen unfreiwilligen längeren Aufenthalt, wenn man nur das Hotel
gebucht hat. Dann sind die Kosten für eine "Absonderung
ansteckungsverdächtiger Personen" gemäß österreichischem
Epidemiegesetz zwar vom Bund zu tragen. Doch für welchen
Personenkreis und welche Kosten genau (z.B. nur Nächtigung oder auch
Verpflegung) das gilt, ist mangels Judikatur noch nicht geklärt. Wer
also von der Unterkunft aufgefordert wird, die Mehrkosten für die
Quarantäne-Zeit zu begleichen, sollte auf der Rechnung den Vermerk
"Bezahlung unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung und Rückforderung"
hinzufügen.
ÖAMTC-Schutzbrief übernimmt Übernachtungskosten bei
Quarantänefällen
In der Coronavirus-Krise hat der Mobilitätsclub rasch reagiert und
sein Leistungs-Portfolio für Reisen innerhalb Österreichs noch einmal
erweitert: Wird während des Urlaubs in Österreich eine behördliche
Quarantäne im Urlaubsort verhängt und die Heimreise kann nicht wie
geplant angetreten werden, sind Schutzbrief-Inhaber auf der sicheren
Seite: Der Schutzbrief übernimmt für Ausflüge und Urlaube zwischen 1.
Juni und 30. September 2020 die zusätzlichen Übernachtungskosten für
den Inhaber und die mitreisenden geschützten Personen – für bis zu 14
Übernachtungen (maximal 70 Euro pro Person und Nächtigung). Dies gilt
für alle geschützten Personen, auch wenn sie getrennt und nicht mit
dem Auto verreisen und auch dann, wenn sie selbst infiziert sein
sollten. Die Kostenübernahme kommt zum Tragen, sofern keine andere
Stelle (z.B. Reiseveranstalter oder Bund) dazu verpflichtet ist –
gegebenenfalls werden die Kosten aber zwischenzeitlich durch den
Schutzbrief übernommen, bis eine andere Stelle diese auszahlt.
Übrigens: Der Schutzbrief deckt auch die Kosten für einen Test auf
eine Covid-19-Infektion, wenn durch ein negatives Ergebnis eine
behördlich genehmigte Ausreise aus einem abgesperrten Gebiet
ermöglicht wird.
Nähere Infos zu sämtlichen Schutzbrief-Leistungen unter
www.oeamtc.at/schutzbrief.
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