• 08.06.2020, 11:57:41
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AK: Reinigungskraft bekam Fristlose nach Todesfall in der Familie

Anderl: „Eine solche Eiseskälte haben die Juristen in der AK noch selten erlebt!“

Utl.: Anderl: „Eine solche Eiseskälte haben die Juristen in der AK
noch selten erlebt!“ =

Wien (OTS) - Johann H. war für eine Leiharbeitsfirma als
Reinigungskraft im Einsatz. Nach einem langen Arbeitstag im November
vergangenen Jahres, traf ihn die Nachricht wie ein Schlag: Sein
Bruder war mit nur 50 Jahren verstorben, Herzinfarkt. Johann H.
meldete sich krank, am nächsten Tag wurde er entlassen. AK
Präsidentin Renate Anderl: „Eine solche Eiseskälte haben die Juristen
in der AK noch selten erlebt!“ Der Mann war aufgrund des Schocks
länger außer Gefecht. Erst nach Intervention der AK Wien zahlte die
Firma dem Arbeiter das Entgelt bis zum Ende des Krankenstands nach.

Der Arbeiter befand sich verständlicherweise in einem
Ausnahmezustand, also schrieb seine Frau an die Firma, an die der
Mann „verliehen“ war: „Kann morgen nicht kommen habe vorhin erfahren,
dass mein Bruder verstorben ist. Gehe morgen zum Arzt.“ Der Chef
schrieb darauf zurück: "Wer bist du überhaupt? Ich habe keinen Namen
zu dieser Nummer. Wenn dein Bruder verstorben ist, ist das zwar
traurig, aber keine Krankheit. MfG“ Am nächsten Morgen erhielt er von
der Leiharbeitsfirma per E-Mail die fristlose Entlassung: „Aufgrund
Ihres Verhaltens sprechen wir hiermit, im Sinne der
arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die fristlose Entlassung aus […] Das
Eigentum des Kunden sollten Sie binnen einer Woche zurückgeben
widrigenfalls ein Kostenersatz von € 1500,-- fällig wird.“

Nach Intervention der AK erhielt der Mann sein Entgelt, insgesamt
7.104 Euro brutto. Johann H. will verständlicherweise nicht mehr
weiter bei der Firma arbeiten.

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