• 07.06.2020, 09:50:02
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AK: Kreditstundungen sollen verlängert werden – Achtung Zinsenfalle! 1

Regierung plant Kreditstundungen um weitere vier Monate bis Oktober zu verlängern – Es braucht einen Zinsenstopp während Stundungszeitraums

Utl.: Regierung plant Kreditstundungen um weitere vier Monate bis
Oktober zu verlängern – Es braucht einen Zinsenstopp während
Stundungszeitraums =

Wien (OTS) - Das gesetzliche Recht auf Kreditstundungen gilt noch bis
30. Juni. Nun plant die Regierung, das Stundungsrecht um weitere vier
Monate – bis 31. Oktober – zu verlängern. „Das ist positiv. Es
braucht aber auch einen Zinsenstopp während des Stundungszeitraumes,
denn wenn im Hintergrund die Zinsen unbemerkt weiterlaufen, dann wird
es teuer!“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic.

Im Rahmen des 3. Corona-Paketes hat die Regierung ein gesetzliches
Recht für Kreditstundungen bei Verbraucherkrediten beschlossen.
Demnach haben KreditnehmerInnen in Zahlungsschwierigkeiten das Recht,
ihre Kredite für drei Monate zu stunden, das heißt: Die
Kreditlaufzeit verlängert sich um drei Monate. Das gilt für Konsum-
und Hypothekarkredite und beinhaltet, dass Pauschalraten, Tilgungs-
und Zinszahlungen während des Stundungszeitraumes ausgesetzt werden
können.

Nun liegt ein Änderungsvorschlag vor. „Es ist ein richtiger
Schritt, dass das gesetzliche Stundungsrecht um weitere vier Monate
verlängert werden soll, nämlich bis 31. Oktober“, betont Zgubic.
„Falls die Arbeitslosigkeit weiter so hoch bleibt, sollte dieses
Recht auf Kreditstundungen über den 31. Oktober verlängert werden.“
Was der AK besonders wichtig ist: „Die Gesetzesnovelle muss
klarstellen, dass die Banken während des Stundungszeitraumes die
vertraglich vereinbarten Zinsen nicht weiter verrechnen dürfen“,
verlangt Zgubic. „Erfolgen etwa gar keine Kreditrückzahlungen und die
Zinsen laufen weiter, dann wächst im Hintergrund – von Konsumentinnen
und Konsumenten unbemerkt – der aushaftende Kreditsaldo.“

Ein Beispiel zur Illustration: Bei einem Wohnkredit sind 100.000
Euro offen, der Zinssatz beträgt 1,8 Prozent pro Jahr. Laufen die
Zinsen über zwei Quartale (sechs Monate) weiter, ohne dass
Rückzahlungen erfolgen, dann fallen Zinsen von rund 912 Euro an. Der
Kreditsaldo steigt also durch die Zinsanlastung auf 100.912 Euro.

Diese Dynamik von Zinseszinsen ist vor allem bei Wohnkrediten mit
hohen Kreditsummen und bei teuren Konsumkrediten nicht zu
unterschätzen. Der Anstieg der Zinslast entfällt nur dann, wenn
während des Stundungszeitraumes keine Zinsen anfallen
(„Zinsenstopp“). Die AK fordert, dass die Banken in der Krise nicht
mehr Geld auf dem Rücken der KreditnehmerInnen verdienen sollen.
„Denn das Ziel des Gesetzgebers ist die finanzielle Entlastung von
Kreditnehmern in Zahlungsschwierigkeiten. Die durch die Stundung
verlängerte Laufzeit des Kredites soll nicht dazu führen, dass die
Banken auch drei bis sieben Monate mehr an Zinsen lukrieren. Die
gesetzlichen Schutzbestimmungen dürfen kein Zubringer für höhere
Erträge sein“, so Zgubic.

(Forts.)

Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren.
#fürimmer.

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