• 06.06.2020, 15:01:14
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  • OTS0035

BMI: Stellvertretender Generaldirektor Schnakl appelliert an Eigenverantwortung

Polizei darf bei Demonstrationen nur einschreiten, wenn Gesundheitsbehörden Maßnahmen setzen

Utl.: Polizei darf bei Demonstrationen nur einschreiten, wenn
Gesundheitsbehörden Maßnahmen setzen =

Wien (OTS) - „Auch wenn bei Demonstrationen wie beispielsweise der
‚Black Lives Matter‘-Demonstration vom vergangenen Donnerstag die
Covid19-Schutzmaßnahmen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht
eingehalten wurden, kann die Polizei nicht einfach einschreiten und
die Versammlung auflösen“, sagte Reinhard Schnakl, stellvertretender
Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit im Bundesministerium
für Inneres, am 6. Juni 2020 in Wien. Das nicht Einhalten der
Abstandsregel von einem Meter sei zwar eine Verwaltungsübertretung,
aber kein Grund eine Versammlung aufzulösen. Die Polizei hätte nur
dann einschreiten können, wenn die Gesundheitsbehörden entsprechende
Maßnahmen getroffen hätten.

Schnakl appelliert deshalb an die Eigenverantwortung der Bevölkerung,
die Grundregel von einem Meter Abstand künftig bei Demonstrationen
und großen Veranstaltungen einzuhalten. Ungeachtet des Rechts auf
freie Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit gehe es auch
darum, das Recht auf Gesundheit zu schützen.

Versammlungsfreiheit ist Grundrecht

Eine der wichtigsten Aufgaben der Polizei sei es, das Recht auf freie
Meinungsäußerung sowie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu
schützen, betonte der stellvertretende Generaldirektor. Die
Versammlungsfreiheit sei ein Grundrecht und stehe somit unter
besonderem Verfassungsschutz, hob Schnakl hervor.
Bei Großdemonstrationen mit 50.000 Menschen oder mehr würden hin und
wieder kleinere Verwaltungsübertretungen begangen, etwa wenn
Fahrbahnen betreten werden oder ähnliches, ergänzte Schnakl. „Auch
das nicht Einhalten der Abstandsregel ist so eine Übertretung, die
eine Großveranstaltung mit sich bringt, aber keinen Grund darstellt,
eine genehmigte Demonstration beenden zu lassen.“

Erfahrungen fließen in künftige Entscheidungen

Bezugnehmend auf die Demonstration gegen das Corona-Maßnahmenpaket
Ende April 2020 sagte der stellvertretende Generaldirektor, dass es
sich dabei um eine Versammlung vor den Lockerungsverordnungen
gehandelt habe, die von der Polizei untersagt worden war und sich
trotz Absage rund 200 Menschen versammelt hätten. „Wir haben damals
Erfahrungswerte gesammelt, die in künftige Entscheidungen mit
einfließen werden“, betonte Schnakl.

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