Nach Sicherstellung des Videos veröffentlicht sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien Fahndungsfotos und ersucht um Hinweise.
Utl.: Nach Sicherstellung des Videos veröffentlicht sie im Auftrag
der Staatsanwaltschaft Wien Fahndungsfotos und ersucht um
Hinweise. =
Wien (OTS) - Vor einem Jahr hat die Soko Tape die Ermittlungen zur
Aufklärung etwaiger strafrechtlicher Handlungen im Zusammenhang mit
dem sogenannten „Ibiza-Video“ aufgenommen, wobei sämtliche
Ermittlungsverfahren über Auftrag der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sowie der Staatsanwaltschaft
Wien geführt werden.
Die Ermittlungen wurden dabei in zwei Bereiche unterteilt: einerseits
die Aufklärung der Hintergründe zur Entstehung des „Ibiza-Videos“ und
andererseits die Überprüfung der im Video getätigten Aussagen auf
strafbare Hintergründe. Im Rahmen der Ermittlungen sowie bei der
Umsetzung von Maßnahmen im Auftrag der jeweiligen
Staatsanwaltschaften wird je nach Bedarf auf weitere Fachexperten des
Bundeskriminalamtes, der Landeskriminalämter und anderer
Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres (Bundesamt
für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Bundesamt zur
Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung sowie Direktion für
Spezialeinheiten) zurückgegriffen.
Zwischenbilanz der Ermittlungen
Insgesamt werden derzeit über 40 Ermittlungsverfahren im Auftrag der
beiden Staatsanwaltschaften durch die Ermittler der Soko Tape
abgearbeitet. Es wurden kriminalpolizeiliche Maßnahmen wegen des
Verdachts auf 31 unterschiedliche Delikte gesetzt. In den letzten 365
Tagen wurden 139 Anlassberichte über die Zwischenergebnisse erfasst,
55 Hausdurchsuchungen, zehn freiwillige Nachschauen und 259 förmliche
Vernehmungen geführt. Fünf Festnahmeanordnungen sowie 13
Rechtshilfeersuchen wurden umgesetzt. Bis dato konnten bei den
Ermittlungen 34 Terrabyte an Daten sichergestellt werden.
Im Zuge der Ermittlungen gelang es unter anderem sowohl das
sogenannte „Ibiza-Video“ (in der Länge von 12 Stunden, 32 Minuten, 38
Sekunden) als auch Equipment und Audiodaten (in der Länge von 8
Stunden, 14 Minuten, 3 Sekunden) sicherzustellen. Darauf aufbauend
veröffentlicht das Bundeskriminalamt über Anordnung der
Staatsanwaltschaft Wien mehrere Lichtbilder zur Ausforschung der
unbekannten Täterin mit dem Aliasnamen Alyona MAKAROV. Aus
kriminalpolizeilicher Sicht erhofft man sich dadurch nähere
Erkenntnisse zu den Hintergründen betreffend die Herstellung und der
Vorbereitung des „Ibiza-Videos“.
Hinweise werden jederzeit im Bundeskriminalamt per E-Mail oder
telefonisch entgegengenommen (bundeskriminalamt@bmi.gv.at oder +43
(0) 1/24836-985025.)
Fahndungsfotos sind auf der Homepage des Bundeskriminalamtes unter
www.bundeskriminalamt.at zu finden.
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