• 24.05.2020, 10:00:02
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  • OTS0008

AK/ÖGB: Initiative für einheitliche Dokumentationsregeln und allgemeine Berufspflichten für Gesundheitsberufe

AK Wien und ÖGB ARGE Fachgruppenvereinigung für Gesundheits & Sozialberufe stellen eigenen Vorschlag für entsprechendes Bundesgesetz zur Diskussion

Utl.: AK Wien und ÖGB ARGE Fachgruppenvereinigung für Gesundheits &
Sozialberufe stellen eigenen Vorschlag für entsprechendes
Bundesgesetz zur Diskussion =

Wien (OTS) - Es ist unbestritten, dass Gesundheitsversorgung und
Pflege nur durch eine gemeinsame und abgestimmte Zusammenarbeit der
Gesundheitsberufe funktionieren kann. Daher ist es auch sinnvoll, die
Dokumentations- und Berufspflichten der Gesundheitsberufe einheitlich
zu regeln. Das ist aktuell nicht der Fall, was in der Praxis immer
wieder zu Unsicherheiten und unklaren Rollen- und Aufgabenverteilung
führt. „Diesen Zustand wollen wir aus der Welt schaffen“, fordert
Silvia Rosoli, Leiterin der Abteilung Gesundheitsberuferecht und
Pflegepolitik in der AK Wien, die Dokumentations- und Berufspflichten
in einem für alle Gesundheitsberufe geltenden Gesetz zu regeln. Die
AK Wien und die ÖGB ARGE Fachgruppenvereinigung für Gesundheits &
Sozialberufe haben einen Vorschlag für eine gemeinsame Regelung der
allgemeinen Berufspflichten für Gesundheitsberufe entwickelt und
stellt diesen in Form eines Entwurfes für ein entsprechendes
Bundesgesetz zur Diskussion. Rosoli: „Wir laden alle Institutionen,
Organisationen und alle interessierten Personen ein, sich an dieser
Diskussion zu beteiligen.“

Derzeit gibt es in Österreich mehr als 30 gesetzlich geregelte
Gesundheitsberufe. Sie leisten in der Gesundheitsversorgung und
Pflege – gerade auch in Corona-Zeiten – unter schwierigsten
Bedingungen und nicht nur direkt an den PatientInnen hervorragende
Arbeit. Als besonders zeitintensiv und oft belastend werden die
Dokumentationspflichten empfunden. Das Gefühl und der Mythos „Was
nicht dokumentiert ist, ist nicht passiert“ hält sich hartnäckig und
bindet oft wertvolle Zeit, die für PatientInnen besser genützt werden
könnte. Rosoli: „Hier muss dringend Klarheit und Rechtssicherheit
geschaffen werden. Wir wollen mit dieser Initiative einen Beitrag
leisten, die hohen Herausforderungen vor denen die Gesundheitsberufe
stehen, gemeinsam besser meistern zu können“

Besonderer Wert auf breite Einbindung
AK und ÖGB laden alle Institutionen, Organisationen aber ausdrücklich
auch alle interessierten Personen ein, den vorliegenden Vorschlag bis
spätestens 15. Juli 2020 zu kritisieren, kommentieren oder zu
ergänzen. Rückmeldungen an die E- Mail Adresse GP@akwien.at.

Die eingegangenen Rückmeldungen werden bis Ende August
aufgearbeitet. Im Anschluss daran wird der Entwurf entsprechend
überarbeitet und dann dem zuständigen Bundesminister Rudolf Anschober
übergeben.

Den Vorschlag für ein Bundesgesetz zur einheitlichen Regelung der
Pflichten der Gesundheitsberufe finden Sie hier:
https://wien.arbeiterkammer.at/gesundheitundpflege

Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.

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