• 24.05.2020, 09:55:40
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  • OTS0007

Ärztekammer begrüßt Vorstoß zum Ausbau des Psychotherapieangebots

Allerdings fehlen nach wie vor genügend Kassenplanstellen – Allgemeinmediziner mit PSY III-Diplom sollten Gesprächsleistungen verrechnen können

Utl.: Allerdings fehlen nach wie vor genügend Kassenplanstellen –
Allgemeinmediziner mit PSY III-Diplom sollten
Gesprächsleistungen verrechnen können =

Wien (OTS) - Die Ärztekammer begrüßt ausdrücklich den Vorstoß der
Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), das Psychotherapieangebot in
Österreich zukünftig auszubauen. Damit werde eine langjährige
Forderung der Ärztekammer erfüllt, betont der Obmann der Kurie
niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien,
Johannes Steinhart. ****

Er reagiert damit auf eine Ankündigung des stellvertretenden
ÖGK-Obmanns Andreas Huss, wonach die ÖGK in nächster Zeit 20.000
zusätzliche Plätze für Psychotherapie auf Kassenkosten in Österreich
schaffen wolle. „Gerade in Zeiten einer Pandemie, in der viele
Menschen von großer Unsicherheit und Ängsten begleitet werden, ist es
enorm wichtig, psychotherapeutische Angebote zu verstärken und den
Menschen diese im Rahmen der sozialen Krankenversicherung auch
niederschwellig zu ermöglichen“, betont Steinhart.

Enttäuscht zeigt sich Steinhart allerdings vom Umstand, dass Huss
mit keinem Wort auf den ebenfalls notwendigen Ausbau von
Kassenplanstellen für Fachärztinnen und –ärzte für Psychiatrie sowie
Kinder- und Jugendpsychiatrie eingegangen ist. „Im
Invertragnahmeausschuss der Ärztekammer für Wien haben wir
beispielsweise fünf zusätzliche Kassenplanstellen für Kinder- und
Jugendpsychiater gefordert.“ Der ÖGK sei dieses Ansinnen im Sinne
einer ausreichenden kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in
Wien „nicht einmal eine Antwort wert“ gewesen.

Für eine breitere psychotherapeutische Versorgung essenziell sei
auch die Möglichkeit der Rückerstattung seitens der
Sozialversicherung von Gesprächsleistungen von Allgemeinmedizinern,
die das PSY III-Diplom erworben haben. Gerade der Hausarzt habe eine
besondere Bedeutung, wenn es um die niederschwellige Versorgung bei
psychischen Problemen gehe. Er kenne meist sehr gut das soziale
Umfeld seiner Patienten und deren Familien.

„Hier ist die soziale Krankenversicherung ebenfalls gefordert,
Anstrengungen zu unternehmen, diese Expertise auch im Honorarkatalog
abzubilden.“ Denn nur so könne gewährleistet werden, psychische
Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen, zu behandeln und
gegebenenfalls einer weiteren fachärztlichen beziehungsweise
psychotherapeutischen Versorgung zuzuführen, so Steinhart. (hpp)

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