- 18.05.2020, 11:47:16
- /
- OTS0090
AK Rechtsschutz: Arbeiter wegen Quarantäne gekündigt
Anderl: „Zu wenig Schutz im Job, dann Behörden-Wirrwarr. Die AK hilft.“
Utl.: Anderl: „Zu wenig Schutz im Job, dann Behörden-Wirrwarr. Die
AK hilft.“ =
Wien (OTS) - Zwischen kaltschnäuzigem Arbeitgeber und überforderten
Behörden eingeklemmt, verlor ein Arbeiter seinen Job: In der Firma
gab es vier Kollegen, die sich nachweisbar mit dem Corona-Virus
angesteckt hatten. Desinfektionsmittel war knapp, eine Ansteckung
nicht ausgeschlossen. Die Behörden ordneten dem Arbeiter Quarantäne
an, er bekam aber zu lange keine schriftliche Bescheinigung. Die
Firma kündigte darauf den Arbeiter – und zog ihm für die Zeit der
Quarantäne Urlaub ab! AK Präsidentin Renate Anderl: „Zurück zu dieser
Firma will der Mann verständlicherweise nicht. Die AK hat dem
Arbeiter jetzt dabei geholfen, zumindest die Urlaubsersatzleistung zu
bekommen, die ihm zusteht. Von der Regierung verlange ich, dass
Arbeiter, die in Quarantäne geschickt werden, endlich verlässlich
eine entsprechende Bescheinigung für den Arbeitgeber bekommen.“
Der Arbeiter wurde schlussendlich negativ getestet. Bei einem
negativen Testergebnis bekommt man jedoch keinen
Absonderungsbescheid. Das heißt, die ArbeitnehmerInnen hängen in der
Luft zwischen der Feststellung, dass sie ein Verdachtsfall sind und
dem Testergebnis.
Die AK fordert:
+ Es muss unmissverständlich klar sein, ab WANN jemand sich in
Quarantäne befindet.
+ Wenn Quarantäne vorgeschrieben wird, müssen den Betroffenen
unverzüglich eine schriftliche Bestätigung darüber bekommen.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW