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VKI-EVN-Vergleich: Frist für Anträge auf Rückzahlung von Preiserhöhungen endet

Bis 31. Mai 2020 können Rücküberweisungen noch beantragt werden

Wien (OTS) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Herbst 2019 eine Preisanpassungsklausel der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG für unzulässig erklärt, die es dem Unternehmen ermöglichte, Preiserhöhungen ohne Obergrenzen vorzunehmen. Mit diesem Urteil fiel die Grundlage für vergangene Preiserhöhungen weg. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) drängte in der Folge darauf, dass die auf Basis dieser Klausel durchgeführten Preiserhöhungen an betroffene Kunden zurückgezahlt werden. Im Februar 2020 verkündeten der VKI und die EVN eine vergleichsweise Lösung: Kunden, die ab Herbst 2016 von Preiserhöhungen betroffen waren, erhielten automatisch eine Gutschrift im Bonusprogramm der EVN. Die Bonuspunkte-Gutschrift kann noch rund drei Jahre in der EVN-Bonuspunktewelt eingelöst werden. Betroffene, die anstelle der Bonuspunkte eine Auszahlung wünschen, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Rücküberweisung zu stellen. Dazu können sie sich beim VKI unter www.verbraucherrecht.at/evn oder alternativ bei der EVN unter https://extrabonus.evn.at anmelden. Diese Möglichkeit steht auch Betroffenen offen, die keinen aufrechten Vertrag mehr mit der EVN haben. Auch ehemalige Kunden der EVN können auf diesem Wege eine Rücküberweisung beantragen. Die Frist für die Antragstellung läuft allerdings demnächst ab: Auszahlungen müssen bis spätestens 31. Mai beantragt werden.

Die Möglichkeit zur Beantragung einer Rücküberweisung haben alle Haushaltskunden der EVN, die von einer der folgenden Preiserhöhungen betroffen waren:

Optima-Tarife (Preiserhöhung vom 01.10.2018)

  • Optima (Strom-Tarif)
  • Optima Eco
  • Optima Natur
  • Optima Eco Natur
  • Optima (Gas-Tarif)
  • Optima Biogas

Eco Float-Tarife (Preiserhöhung vom 01.12.2016)

  • Optima Eco Float
  • Optima Eco Float Natur
  • Optima Eco Float Cap
  • Optima Eco Float Cap Natur

Die Anmeldung für eine Rücküberweisung ist noch bis 31.05.2020 unter www.verbraucherrecht.at/evn oder https://extrabonus.evn.at möglich.

SERVICE: Weitere Informationen zur Einigung zwischen VKI und EVN gibt es auf www.verbraucherrecht.at.

Rückfragen & Kontakt:

Verein für Konsumenteninformation
Pressestelle
01/588 77-256
presse@vki.at
www.vki.at

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