• 11.05.2020, 09:50:01
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AK 2: Runter mit dem Zinssatz für Kontoüberziehungen!

Wien (OTS) - Viele Menschen haben aufgrund der Corona-Krise weniger
Einkommen, weil sie in Kurzarbeit sind oder ihren Job verloren haben.
„Da bleibt oft nur, das Konto zu überziehen“, so AK
Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Ein Minus am Konto kommt
teuer.“ Daher verlangt die AK einen verbraucherfreundlichen
Corona-Zinssatz für ein Minus am Konto für ein Jahr – maximal fünf
Prozent! Zudem fordert die AK ein Aussetzen von „Strafzinsen“, wenn
der Kontorahmen überzogen wird. Banken sollen den Kontorahmen auch
nicht überraschend kürzen oder kündigen.

Die Zinsen für Kontoüberziehungen sind sehr hoch. Das zeigen alle
AK Tests der vergangenen Jahre über die Konditionen auf Girokonten –
trotz negativer Zinssätze des für viele Finanzverträge maßgeblichen
Euribor-Satzes. „Für die Banken sind die Zinsen der Kontoüberziehung
ein gutes Geschäft, für die Bankkundinnen und Kunden ist es ein
teures Geschäft“, sagt AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Die
AK verlangt von den Banken, dass sie – gerade in der Corona-Krise –
ihren BankkundInnen mit vergünstigten Konditionen zur Seite stehen.
Sie sollten jenen Kundinnen und Kunden entgegen-kommen, die ihren
Lebensunterhalt unter anderem mit Kontoüberziehungen finanzieren
müssen.

„Eine Kontoüberziehung kostet im Schnitt 10,5 Prozent und bei
einer Überschreitung des Rahmens, die in Coronazeiten noch öfter
notwendig sein wird, gibt es noch einen weiteren Zinsaufschlag“, sagt
Zgubic. „Die Zinsen für Guthaben am Konto sind hingegen de facto
null.“ Der günstigste Zinssatz für ein Minus beträgt 5,375 Prozent,
der höchste 13,5 Prozent. Zum Vergleich: Die Zinsen für neu
abgeschlossene Konsumkredite sind – laut Statistik der
Österreichischen Nationalbank – mit 5,06 Prozent verzinst (Februar
2020).

Die AK fordert: Die Banken sollen ihren KundInnen mit einem
Corona-Zinssatz für Kontoüberziehungen entgegenkommen. „Es ist ein
fairer Beitrag der Bank, wenn sie die teuren Überziehungszinsen – im
Schnitt 10,5 Prozent pro Jahr – halbieren und keinen
Überschreitungszins verlangen. Der Corona-Sonderzinssatz soll also
fünf Prozent betragen, fix auf ein Jahr sein und damit nicht teurer
sein als ein Konsumkredit“, sagt Zgubic. Der Corona-Zinssatz soll vor
allem jenen Bankkunden durch die Krise helfen, die auf die
Kontoüberziehung angewiesen sind.
Außerdem sollte der Überschreitungszins, etwa vier Prozent,
entfallen, wenn der vereinbarte Kontorahmen – meist in der Höhe von
zwei bis vier Monats-Nettogehältern – über-zogen wird. „Die Banken,
die in den letzten Jahren hohe Gewinne verzeichneten, sollen aus der
Krise kein Zusatzgeschäft bei Kontoüberziehungen machen“, so Zgubic.
In der AK Beratung melden sich immer wieder KonsumentInnen, die davon
berichten, dass der Kontorahmen von der Bank überraschend gekürzt
oder zur Gänze gekündigt wurde. „Die Banken sollten für zumindest ein
Jahr keine einseitigen, überraschenden Rahmenkürzungen oder
–kündigungen vornehmen. Es geht darum, dass Bankkundinnen und -kunden
Sicherheit haben, was ihre Finanzen anbelangt.“

SERVICE: Den AK Bankenmonitor und Tipps finden Sie unter
wien.arbeiterkammer.at

Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.

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