• 09.05.2020, 09:05:02
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AK Erhebung zeigt: Kommt Kind, kommt Nachteil im Job

Insbesondere Frauen betroffen – jeden 2. Tag ein Fall in der AK Rechtsberatung

Utl.: Insbesondere Frauen betroffen – jeden 2. Tag ein Fall in der
AK Rechtsberatung =

Wien (OTS) - „Wenn wir am morgigen Muttertag Mütter und Pflegemütter
wieder hochleben lassen, müssen wir auch die Kehrseite der Medaille
betrachten, die das ganze Jahr über Gültigkeit hat“, sagt AK
Präsidentin Renate Anderl und verweist auf eine Erhebung der AK Wien
Rechtsberatung. In nur drei Monaten wurden 45 Fälle gesammelt, in
denen insbesondere Mütter am Arbeitsplatz benachteiligt wurden. Unter
den Betroffenen befand sich lediglich ein Mann.

Rechtlich ist die Lage eindeutig: Das Gleichbehandlungsgesetz
schützt Mütter und Väter vor Diskriminierungen am Arbeitsplatz.
Demnach darf es aufgrund von Schwangerschaft oder Elternschaft keine
Benachteiligung geben. „In der Praxis sieht es freilich anders aus.
Immer wieder tauchen in unserer Rechtsberatung Fälle klassischer
Diskriminierung auf“, sagt AK Präsidentin Anderl.

Über einen Untersuchungszeitraum von drei Monaten (September bis
Dezember 2019) konnten insgesamt 45 Fälle gesammelt werden – womit
also jeden zweiten Tag ein Fall auftritt. Übrigens: 44 davon betrafen
Frauen. „Es sind also insbesondere die Mütter, die beim
Wiedereinstieg mit Benachteiligungen rechnen müssen“, so Anderl. Die
Angst vor einer Schlechterstellung im Job wird aber auch eine der
Ursachen sein, warum deutlich weniger Väter in Karenz gehen oder
Elternteilzeit beanspruchen.

Diese Benachteiligungen reichen von Verschlechterungen des
Arbeitsklimas (39 Prozent) über Verlust der Führungsposition (11
Prozent) bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes (20 Prozent). In der
überwiegenden Anzahl der Fälle erfolgte die Diskriminierung bei der
Bekanntgabe der Elternteilzeit (26 Prozent), beim Wiedereinstieg in
Teilzeit (24 Prozent) sowie ab Bekanntgabe der Schwangerschaft (28
Prozent).

Hier ein Beispiel aus der Rechtsberatung:

Die Arbeitnehmerin war Abteilungsleiterin. Nach der Geburt ihres
Kindes vereinbarte sie eine Elternteilzeit im Ausmaß von 32
Wochenstunden. Noch vor Beginn der Elternteilzeit wurde ihr ein neuer
Vertrag ohne Leitungsfunktion angeboten. Die Begründung seitens des
Arbeitgebers: Umstrukturierungen. Tatsächlich wurde nur der
Arbeitnehmerin in Elternteilzeit eine schlechtere Position angeboten.
Alle anderen männlichen Abteilungsleiter in Vollzeit behielten ihre
Funktionen. Die Arbeitnehmerin lehnte das Anbot ab. Daraufhin wurde
die Arbeitnehmerin degradiert. Mit Hilfe der AK ging die
Arbeitnehmerin gegen die verschlechternde Versetzung vor. Das
Ergebnis: Der Verlust der Führungsposition erfolgte laut Gericht zu
Unrecht.

„Wir empfehlen allen Eltern, derartige Benachteiligungen nicht
hinzunehmen und sich an die Rechtsberatung der AK zu wenden“, so die
AK Präsidentin. Weiters fordert Anderl von den Unternehmen den
Einsatz eines Karenzmanagements, um den Wiedereinstieg als planbaren
Prozess zu gestalten. Zudem müssen auch Mütter und Väter einen
Rechtsanspruch auf Elternteilzeit haben, die in Betrieben unter 21
Beschäftigten tätig sind. „Das wäre gerecht“, schließt Anderl.

Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren.
#fürimmer.

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