• 07.05.2020, 18:09:42
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  • OTS0219

Sitzung des NÖ Landtages

St. Pölten (OTS/NLK) - Abgeordneter DI Franz Dinhobl (VP) berichtete
zu einem Antrag betreffend NÖ Pflege- und Betreuungszentrum
Korneuburg, Neubau.

Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) eröffnete die Debatte: Der
steigende Bedarf an Plätzen werde mit der Abschaffung des
Pflegeregresses begründet, so klar hätten das bisher nur die Neos
ausgesprochen. Erneuerung und Erweiterung in Korneuburg seien sehr
wichtig.

Abgeordneter Erich Königsberger (FP) sagte, ohne entsprechend
ausgebildetes Personal nütze eine Erhöhung der Pflegeplätze nichts.
Bei der Forderung nach einem Lehrberuf Pflege und Betreuung werde die
FP nicht lockerlassen, das sei auch eine Frage der nationalen
Sicherheit und Unabhängigkeit. Die angekündigten flächendeckenden
Tests in den Heimen seien nur Schall und Rauch, hier müsse
Niederösterreich Eigenverantwortung übernehmen, um die Heimbewohner
zu schützen.

Abgeordnete Mag. Karin Scheele (SP) kündigte die Zustimmung ihrer
Fraktion an. Der erhöhte Bedarf habe zu dem Neubaubeschluss geführt,
der Neubau werde auch von den Pflegekräften sehnsüchtig erwartet.
Entsprechende Arbeitsbedingungen und ein Pflegeschlüssel auf Basis
wissenschaftlicher Daten seien aber ebenso wichtig.

Abgeordneter Christian Gepp MSc (VP) meinte, als Bürgermeister von
Korneuburg sei er mit dem Projekt besonders verbunden. Der geplante
Generationencampus sei aufgrund geänderter Rahmenbedingungen gestoppt
und das Vorhaben neu konzipiert worden. Mit dem Neubau werde eine
zielgruppenspezifische Betreuung gewährleistet. Dank sprach er
abschließend den Pflege- und Betreuungskräften in den Zentren für
ihre engagierte Arbeit aus.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Die folgenden fünf Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter
Berichterstattung und Abstimmung gemeinsam behandelt:
• Klares Bekenntnis der Politik zur Wirtshauskultur in NÖ und
Bürokratieabbau in den Bereichen Tourismus und Gastronomie
(Berichterstatter: Abgeordneter Mag. Reinhard Teufel, FP).
• Entschädigungsfonds für Investitionen in der Gastronomie anlässlich
des Nichtraucherschutzgesetzes. (Berichterstatter: Abgeordneter Mag.
Reinhard Teufel, FP). Der Ausschussantrag lautete auf Ablehnung.
• Fördermaßnahmen zum Erhalt der Wirtshauskultur (Berichterstatter:
Abgeordneter Mag. Reinhard Teufel, FP). Der Ausschussantrag lautete
auf Ablehnung.
• Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Ing. Mag. Teufel u.a.
betreffend Änderung des NÖ Buschenschankgesetzes (Berichterstatter:
Abgeordneter Mag. Reinhard Teufel, FP). Der Ausschussantrag lautete
auf Ablehnung.
• Antrag gemäß § 34 LGO 2001 mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten
Edlinger und Schuster betreffend Änderung des NÖ
Buschenschankgesetzes (Berichterstatter: Abgeordneter Josef Edlinger,
VP).

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) sagte, eine
funktionierende Wirtshauskultur wäre für die Wirtschaft wichtig. Für
Bürokratieabbau wäre seine Fraktion immer zu haben, der vorliegende
Antrag sei jedoch „inhaltsleer“. Nichts zu tun heiße, die Betriebe
fallen zu lassen. Kritik übte er auch am Geschäftsmodell der
Wirtschaftskammer. Man warte auch vergeblich auf Vorschläge der
Mehrheitspartei.

Klubobmann Udo Landbauer, MA (FP) meinte, seit sieben Wochen blieben
die Wirte und Gastronomen auf ihren Kosten sitzen und würden von der
Bundesregierung im Stich gelassen. Mit den verordneten Maßnahmen
versetze man den Gastronomen „den Todesstoß“. Viele Betriebe würden
nach der Krise nicht mehr aufsperren. Jene Betriebe, die in
Nichtraucherschutz investiert hätten, blieben jetzt auf ihren Kosten
sitzen.

Abgeordneter Christoph Kaufmann MAS (VP) sagte, viele Investitionen
wären auf freiwilliger Basis und aus betriebswirtschaftlichen
Überlegungen erfolgt. In vielen Bereichen gebe es bereits finanzielle
Unterstützung für Betriebe. An Beispielen nannte er u. a. die
Jungunternehmerförderung und die Übernahme- und Nachfolgeprämie. Zur
Forderung einer 10.000 Euro-Wirtshausprämie stellte der Abgeordnete
die Frage, wie diese Prämie tatsächlich helfen solle. Diese würde
gerade einmal die Fixkosten für zwei Monate decke. Einem Betrieb, der
kein entsprechendes Angebot und keine Zukunftsperspektive habe,
bringe das nichts. Ein Betrieb brauche ein entsprechend qualitatives
Angebot, damit die Einwohner und Gäste von außerhalb entsprechend
kommen, und darum bewerbe man in Niederösterreich ganz speziell die
NÖ Wirtshauskultur. Die Wirtinnen und Wirte wüssten, auf wen sie sich
verlassen könnten und wer die Interessen der Wirtschaft vertrete. Man
solle die Betriebe unterstützen, indem man zu ihnen hingehe, anstatt
mit schlechten Forderungen.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) sagte, die
Weltwirtschaft „krache“ und man rede darüber, ob das Servieren von
warmen Erdäpfeln in der Sturmzeit landesgesetzlich normiert werden
solle oder nicht. Das Gesetz müsse weg, es habe keinen Mehrwert, wenn
gehöre so etwas in die Gewerbeordnung, denn dort seien auch die
Ausnahmen für Buschenschanken geregelt, die für einen modernen
Heurigenbetrieb wichtig seien. Dazu stellte er einen entsprechenden
Resolutionsantrag. Zum Abstimmungsverhalten seiner Fraktion sagte er,
dass man den Heurigenwirten keine weiteren Prügel in den Weg legen
wolle und daher im Sinne der Buschenschanken abstimmen werde.

Abgeordneter Mag. Georg Ecker MA (Grüne) betonte, dass Wirtshäuser
eine wichtige Stütze des ländlichen Raums seien. Derzeit würden alle
Unternehmen schwierige Zeiten durchmachen, davon seien auch viele
Wirtshäuser betroffen. Die Ursachen, warum viele Wirtshäuser in den
letzten Jahren zusperren mussten oder noch immer zusperren müssen,
würden aber tiefer liegen. Ein wesentlicher Punkt sei die Ausdünnung
des ländlichen Raums. Zuerst würde die Post verschwinden, dann der
Greißler, dann würden die Menschen wegziehen und dann würde auch das
Wirtshaus verschwinden. Das sei etwas, wofür auch die Politik
zumindest mitverantwortlich sei.

Abgeordneter Dieter Dorner (FP) replizierte auf den Abgeordneten
Hofer-Gruber, dass er diese Debatte gerne schon viel früher geführt
hätte, der FP-Antrag sei auch aus dem Jahr 2019. Ein
Resolutionsantrag fordert Rechtssicherheit für die Betreiber von
Buschenschanken. Weiters wird die Landesregierung damit aufgefordert
an die Bundesregierung heranzutreten, um die Anpassung der
Gewerbeordnung sicherzustellen. Er erzählte von Wirten, wie diese mit
der derzeitigen Situation umgehen. Die Wirte würden sich um ihre
Mitarbeiter bemühen und schauen, dass sie irgendwie über die Runden
kommen. Mit dem Rauchverbot habe man den Wirten die Wahlfreiheit
genommen. Die FP sei für Wahlfreiheit und dafür stehe sie auch heute.

Abgeordneter Rainer Windholz MSc (SP) führte aus, dass dem
Buschenschank eine lange und stetige Tradition vorausgehe, die mit
der Geschichte des Weinbaus gekoppelt sei. Es gebe
Abgrenzungskriterien zu den Wirten, nun sollen Anpassungen
vorgenommen werden, gerne im 14-tägigen Öffnungsintervall.
Leitgedanke solle aber immer sein: Buschenschank solle Buschenschank
bleiben

Abgeordneter Martin Schuster (VP) sagte, es sei auch jetzt wert, sich
um kleine Probleme zu kümmern. Gerade in der Coronakrise, wo viele
nicht aufsperren dürften, sei es gut, dass die Buschenschanken die
Möglichkeit bekämen, schneller und öfter wieder ausschenken zu
dürfen. Zum Thema warme Speisen gebe es eine Diskrepanz zwischen
Bundes- und Landesebene, hier brauche es noch mehr Diskussionen. Es
gelte abzuwarten, was an Unterstützung noch von der Bundesregierung
komme und dann für alle Unternehmen in allen Branchen da zu sein.

Der Anträge wurden einstimmig angenommen, Die auf Ablehnung lautenden
Anträge wurde mit Mehrheit angenommen. Die beiden Resolutionsanträge
wurden abgelehnt.

Abgeordneter Josef Balber (VP) berichtete zu einem Antrag der
Abgeordneten Kasser, Mag. Samwald u. a. betreffend Änderung des NÖ
Seuchenvorsorgeabgabegesetzes.

Abgeordneter Hofer-Gruber meinte, die Abgabe werde nur zu 18 Prozent
für den Humanbereich verwendet, zu 82 Prozent für den
Veterinärbereich. Im Antrag fehle die Umwidmung zugunsten des
Humanbereiches. Das Verhältnis hätte auf 80:20 oder 70:30 zugunsten
des Humanbereiches umgekehrt werden müssen. Der Antrag werde von
seiner Fraktion vollinhaltlich abgelehnt.

Abgeordnete Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) betonte, die
Seuchenvorsorgeabgabe stehe seit Anbeginn im Zentrum der Kritik. Sie
sei angesichts der Pandemie erstaunt, dass es nur um eine sehr sanfte
Umschichtung Richtung des Humanbereichs gehe.

Abgeordnete Ina Aigner (FP) sagte, das NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz
gelte seit 1. Jänner 2006 und werde gemeinsam mit der Restmüllgebühr
eingehoben. Die Einnahmen würden direkt dem Land Niederösterreich
zugeführt und seien zweckgebunden. Mit dieser Gesetzesänderung werde
diese Abgabe erhöht. Ihre Fraktion habe sich immer für eine
Abschaffung der Seuchenvorsorgeabgabe ausgesprochen.

Abgeordneter Mag. Christian Samwald (SP) blickte auf die Entstehung
des Gesetzes zurück. Im ursprünglichen Antrag aus dem Jahr 2005 sei
das Szenario, das heute eingetreten sei, beschrieben, und darum sei
es wichtig gewesen, dieses Gesetz zu verabschieden. Die jetzige
Erhöhung bewege sich im moderaten Rahmen. Man könne daher diesem
Antrag zustimmen.

Abgeordneter Ing. Martin Huber (fraktionslos) bezeichnete diese
Erhöhung der Seuchenvorsorgeabgabe als „ziemlich dreist“. Im Zeichen
der Krise wolle man nun eine Erhöhung beschließen – es stelle sich
die Frage, wie leer die „Landeskassa“ sei. Er ersuchte, um Aufklärung
zu sorgen, was mit dem Geld aus der Seuchenvorsorgeabgabe in den
vergangenen Jahren passiert sei.

Abgeordneter Anton Kasser (VP) führte aus, die Seuchenvorsorgeabgabe
sei zweckgebunden. Man müsse feststellen, dass das Geld, das hier
eingehoben werde, entsprechend verwendet werde. Es gehe darum,
Seuchen zu verhindern. Man rede hier von Jahresgebühren pro
Liegenschaft – er halte es für überzogen, hier von einer
„Riesen-Steuerlast“ zu sprechen. Es sei notwendig, vorzusorgen und
rechtzeitig die richtigen Schritte zu setzen.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der VP, SP und der Grünen
angenommen.

(Forts.)

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