- 07.05.2020, 14:16:28
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AK Anderl: Sonderklagerechte für EU-Investoren sofort stoppen!
23 EU-Staaten unterzeichnen Abkommen – Österreich nicht dabei
Utl.: 23 EU-Staaten unterzeichnen Abkommen – Österreich nicht dabei =
Wien (OTS) - Auf EU-Ebene gab es diese Woche einen Vorstoß bei den
umstrittenen Sonderklagerechten für Konzerne. 23 EU-Staaten haben ein
Abkommen unterzeichnet, mit dem Sonderklagerechte für Investoren aus
der EU innerhalb der EU beendet werden. „Österreich gehört zu jenen
Mitgliedsländern, die nicht unterschrieben haben. Die Bundesregierung
soll erklären, warum nicht. Schließlich verstoßen diese
Investitionsabkommen gegen EU-Recht“, sagt AK Präsidentin Renate
Anderl. Und weiter: „Wir wollen keine Paralleljustiz für Investoren,
die dann zum Schaden der ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen und
BürgerInnen Klagen einbringen können.“
Hintergrund für das Beendigungsabkommen ist das sogenannte
„Achmea“ Urteil. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt darin
klar, dass private Schiedsgerichte, die über Klagen von EU-Investoren
gegen EU-Staaten entscheiden, mit EU-Recht nicht vereinbar sind.
Rechtsstreitigkeiten sind vor staatlichen Gerichten zu führen. Das
muss auch für Investoren gelten. „Investitionen sind eine wichtige
Sache, nicht aber Sonderklagerechte. Ein paralleles Justizsystem ist
inakzeptabel, es gibt staatliche Gerichte, die diese Aufgaben
übernehmen können“, so Anderl. Zudem könnte die Haltung der
österreichischen Bundesregierung teuer kommen, da bereits ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich anhängig ist. „Ich
fordere daher einen sofortigen Stopp dieser Investitionsabkommen“, so
die AK Präsidentin.
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