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Landesrat Gottfried Waldhäusl - Offener Brief an Bundesministerin Dr. Alma Zadic

Sexualstraftat in Poysdorf - Unnachahmliche Fahrlässigkeit bei der Justiz

St. Pölten (OTS) - Sehr geehrte Frau Bundesminister!

Der brutale Übergriff auf eine 55-jährige Frau in Poysdorf durch einen 22-jährigen Afghanen und dessen völlig unverständliche Freilassung durch einen Haftrichter hat sich garantiert auch bis zu Ihnen durchgesprochen. Die Menschen verstehen die Welt nicht mehr – auch ich als der für Asylagenden verantwortliche Landesrat in Niederösterreich kann mit einer derart laxen Auslegung der Gesetze nichts anfangen. Zumal dies nicht der erste Fall ist, wo eine fragwürdige Freilassung eines Verdächtigen nicht nur eine Gefahr für die Zivilgesellschaft darstellt, sondern jeglichen Glauben an das Rechtssystem in den Grundfesten erschüttert.

Man fragt sich beim aktuellen Fall in Niederösterreich, was im Kopf eines Haftrichters vorgeht, der einen verdächtigen Sexualtäter auf freiem Fuß entlässt. Nur weil das Opfer nicht die exakte Körpergröße des Angreifers einschätzen und keine perfekte Beschreibung der Kleidung abgeben konnte. Nun, sieben Tage später, beweist der DNA-Abgleich seine Schuld! Man kann nur hoffen, dass der Afghane nach seiner Freilassung keine weiteren Straftaten begangen hat oder begeht, denn offenbar ist er derzeit nicht auffindbar. Übernimmt dann der Haftrichter die Verantwortung für etwaige kriminelle Handlungen? Oder Sie als Justizministerin?

Ich will offen mit Ihnen sein: Für mich als Regierungsmitglied hat der Schutz der niederösterreichischen Bevölkerung absolute Priorität. Nun steht allerdings für mich ernsthaft die Überlegung im Raum, keinen einzigen Asylwerber mehr aus der Bundesbetreuung nach NÖ mehr zu übernehmen, solange die Justiz derartig fahrlässig agiert. Man hat leider immer mehr den Eindruck, dass dem Justizbereich teilweise der Hausverstand abhandengekommen ist. Ich selbst bin der festen Überzeugung, dass sich - wie in diesem Fall - ein Verdächtiger so lange in U-Haft zu befinden hat, bis das Ergebnis eines DNA-Abgleichs vorliegt. Den handelnden Polizeibeamten will ich an dieser Stelle mein Lob aussprechen! Man fragt sich allerdings, wie lange diese noch motiviert sind und Verhaftungen vornehmen, wenn die Justiz derart fahrlässig handelt und damit Fahndungserfolge schlichtweg verspottet.

Mit Spannung sehe ich einer Stellungnahme Ihrerseits entgegen! Hochachtungsvoll,
Landesrat Gottfried Waldhäusl

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Leitung Öffentlichkeitsarbeit
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