• 05.05.2020, 16:07:03
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  • OTS0206

Landesrat Gottfried Waldhäusl - Offener Brief an Bundesministerin Dr. Alma Zadic

Sexualstraftat in Poysdorf - Unnachahmliche Fahrlässigkeit bei der Justiz

Utl.: Sexualstraftat in Poysdorf - Unnachahmliche Fahrlässigkeit bei
der Justiz =

St. Pölten (OTS) - Sehr geehrte Frau Bundesminister!

Der brutale Übergriff auf eine 55-jährige Frau in Poysdorf durch
einen 22-jährigen Afghanen und dessen völlig unverständliche
Freilassung durch einen Haftrichter hat sich garantiert auch bis zu
Ihnen durchgesprochen. Die Menschen verstehen die Welt nicht mehr –
auch ich als der für Asylagenden verantwortliche Landesrat in
Niederösterreich kann mit einer derart laxen Auslegung der Gesetze
nichts anfangen. Zumal dies nicht der erste Fall ist, wo eine
fragwürdige Freilassung eines Verdächtigen nicht nur eine Gefahr für
die Zivilgesellschaft darstellt, sondern jeglichen Glauben an das
Rechtssystem in den Grundfesten erschüttert.

Man fragt sich beim aktuellen Fall in Niederösterreich, was im Kopf
eines Haftrichters vorgeht, der einen verdächtigen Sexualtäter auf
freiem Fuß entlässt. Nur weil das Opfer nicht die exakte Körpergröße
des Angreifers einschätzen und keine perfekte Beschreibung der
Kleidung abgeben konnte. Nun, sieben Tage später, beweist der
DNA-Abgleich seine Schuld! Man kann nur hoffen, dass der Afghane nach
seiner Freilassung keine weiteren Straftaten begangen hat oder
begeht, denn offenbar ist er derzeit nicht auffindbar. Übernimmt dann
der Haftrichter die Verantwortung für etwaige kriminelle Handlungen?
Oder Sie als Justizministerin?

Ich will offen mit Ihnen sein: Für mich als Regierungsmitglied hat
der Schutz der niederösterreichischen Bevölkerung absolute Priorität.
Nun steht allerdings für mich ernsthaft die Überlegung im Raum,
keinen einzigen Asylwerber mehr aus der Bundesbetreuung nach NÖ mehr
zu übernehmen, solange die Justiz derartig fahrlässig agiert. Man hat
leider immer mehr den Eindruck, dass dem Justizbereich teilweise der
Hausverstand abhandengekommen ist. Ich selbst bin der festen
Überzeugung, dass sich - wie in diesem Fall - ein Verdächtiger so
lange in U-Haft zu befinden hat, bis das Ergebnis eines DNA-Abgleichs
vorliegt. Den handelnden Polizeibeamten will ich an dieser Stelle
mein Lob aussprechen! Man fragt sich allerdings, wie lange diese noch
motiviert sind und Verhaftungen vornehmen, wenn die Justiz derart
fahrlässig handelt und damit Fahndungserfolge schlichtweg verspottet.

Mit Spannung sehe ich einer Stellungnahme Ihrerseits entgegen!
Hochachtungsvoll,
Landesrat Gottfried Waldhäusl

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FKN

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