• 30.04.2020, 14:05:05
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  • OTS0166

Ab 4. Mai: Regelungen für Besuche in NÖ Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren gelockert

LR Teschl-Hofmeister: Besuche werden unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich sein

Utl.: LR Teschl-Hofmeister: Besuche werden unter bestimmten
Voraussetzungen wieder möglich sein =

St. Pölten (OTS/NLK) - Ab dem 4. Mai dürfen die Bewohnerinnen und
Bewohner der NÖ Pflege- und Betreuungszentren (PBZ) sowie der NÖ
Pflege- und Förderzentren (PFZ) wieder Besuch empfangen, wenn auch in
eingeschränkter Form. „Die Regelungen für Besuche in den Pflege-,
Betreuungs- und Förderzentren werden gelockert, es gelten aber
bestimmte Voraussetzungen, die unbedingt einzuhalten sind. So ist es
beispielsweise notwendig, für den Besuch vorab eine telefonische
Terminvereinbarung zu treffen. Vor Ort gelten dann allgemeine
Hygienemaßnahmen, wie etwa Zutrittskontrollen und Austrittskontrollen
mit Fiebermessungen oder auch das Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie
die Desinfektion der Hände“, erklärt Sozial-Landesrätin Christiane
Teschl-Hofmeister, die auch betont: „Das bedeutet nicht, dass es nun
wieder eine generelle Erlaubnis für Besuche in Pflegeeinrichtungen
gibt. Es sind dies aber nun erste Lockerungen, die ein baldiges
Wiedersehen ermöglichen sollen. Wir befinden uns immer noch inmitten
einer noch nie dagewesenen gesundheitlichen Krise. Die Gesundheit
unserer besonders gefährdeten Bewohnerinnen und Bewohner sowie
unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss dabei weiterhin oberste
Priorität haben.“

Um das Infektionsrisiko in den Einrichtungen dennoch weiterhin
niedrig zu halten, wurden seitens des Landes Niederösterreich in
Zusammenarbeit mit der Landesgesundheitsagentur notwendige
Richtlinien bezüglich Aufenthaltsdauer, Verhalten und Hygiene
festgelegt. So müssen etwa all jene Personen, die die Pflege-,
Betreuungs- und Förderzentren zu Besuchszwecken betreten wollen,
sogenannte Zutritts- und Austrittskontrollen durchlaufen. Diese
beinhalten etwa das kontaktlose Fiebermessen. All jene Besucherinnen
und Besucher, die Symptome aufweisen oder in den letzten vier Wochen
Kontakt zu COVID-19 positiv getesteten Personen hatten, dürfen die
Einrichtungen nicht betreten. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie
das Desinfizieren der Hände ist Pflicht. „Wir wissen, wie wichtig der
persönliche Kontakt für die Betroffenen ist und dass sich wirklich
viele bereits sehr danach sehnen, ihren Liebsten wieder
gegenüberstehen zu können. Mit den Lockerungen möchten wir diesen
Bedürfnissen zumindest teilweise gerecht werden. Die Einschränkungen
und Regelungen sind aber notwendig, um das Infektionsrisiko weiter
niedrig zu halten“, so Teschl-Hofmeister.

Zudem werden die Besuche im ersten Schritt nur einzeln stattfinden
können. Aufgrund von hygienischen Vorgaben wird es zudem zeitliche
Beschränkungen für die Dauer des Besuchs geben. Für Besuche im
Außenbereich und Kontakt durch Besucherfenster stehen maximal 30
Minuten zur Verfügung. Wenn eine Begegnung im Freien nicht möglich
ist, dann sind Besuche innerhalb der Räumlichkeiten, auch in
vorgesehenen Besucherräumen, mit einer Dauer von maximal 15 Minuten
gestattet, wenn es die individuellen Umstände erlauben. Bewohnerinnen
und Bewohner, die das eigene Einbettzimmer nicht mehr verlassen
können, dürfen Besuch ausschließlich in Begleitung von Fachpersonal
empfangen. Die Besucherinnen und Besucher müssen entsprechende
Schutzausrüstung (Schutzkittel und Mund-Nasen-Schutz) tragen. Zudem
ist ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Ausnahmen wird
es hinsichtlich des Besuches von Menschen in ihrer letzten
Lebensphase sowie für Palliativpatientinnen und Palliativpatienten
und bei Sterbebegleitung geben.

Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter
Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at.

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