- 28.04.2020, 14:20:03
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Ministerin Raab: Weitere Lockerung bei öffentlichen Gottesdiensten
Laut Kultusministerin halbiert sich Platzbedarf auf 10 Quadratmeter pro Gottesdienstteilnehmer - Schönborn "dankbar für Erleichterungen" - Detailregeln der Bischofskonferenz in Ausarbeitung
Utl.: Laut Kultusministerin halbiert sich Platzbedarf auf 10
Quadratmeter pro Gottesdienstteilnehmer - Schönborn "dankbar
für Erleichterungen" - Detailregeln der Bischofskonferenz in
Ausarbeitung =
Wien (KAP) - Die von der Regierung bekannt gegebenen Entwicklungen
und Lockerungen im Blick auf die Corona-Pandemie haben positive
Folgen für die ab 15. Mai wieder möglichen öffentlichen Gottesdienste
in geschlossenen Räumen. So müssen bei der Feier pro Person 10
Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung
stehen, wobei weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern
einzuhalten ist. Darüber hat Kultusministerin Susanne Raab die
Kirchen und Religionen am Dienstag informiert. "Es war mir wichtig,
dass es bei der Wiederaufnahme der Gottesdienste ab 15. Mai auch eine
Vereinfachung parallel zum Handel geben wird", erklärte Raab
gegenüber Kathpress. "Mit dieser Vereinfachung ist gesichert, dass
mehr Gläubige bei den Gottesdiensten teilnehmen können, aber trotzdem
der Schutz der Menschen berücksichtigt wird."
Die neue Regelung bringt eine deutliche Erleichterung gegenüber den
am vergangenen Donnerstag von Ministerin Raab gemeinsam mit Kardinal
Christoph Schönborn präsentierten Kriterien, die noch 20 Quadratmeter
pro Person vorsahen. Weiterhin verpflichtend ist für Gläubige beim
gemeinsamen Gottesdienst der Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen
eine Tröpfcheninfektion, außer für Kinder bis zum vollendeten
sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel
Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln
sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste der Kirchen bzw.
Religionsgemeinschaften sicherzustellen.
Mit dieser Öffnung werde einerseits das Grundbedürfnis nach
Religionsausübung sichergestellt, andererseits in
verantwortungsvoller Weise ein schrittweises Herangehen an die
Normalität vorgenommen, so Raab. Die konkrete Umsetzung müssten die
Kirchen und Religionsgemeinschaften im jeweiligen Bereich
sicherstellen. Im Namen der Bundesregierung bedankte sich die für
Kultusangelegenheiten zuständige Kanzleramtsministerin bei den
Kirchen und Religionsgesellschaften für ihre Unterstützung und bat
dabei um "genaue Einhaltung der Maßnahmen bei der schrittweisen
Öffnung".
Detailregeln durch Bischofskonferenz
Die Österreichische Bischofskonferenz hat die von der Regierung
angekündigten Lockerungen für Gottesdienste positiv aufgenommen. "Es
ist sehr erfreulich, dass die bisherigen Einschränkungen für das
kirchliche Leben jetzt rascher als allgemein erwartet zurückgenommen
werden. Es zeigt sich damit, dass die von den Kirchen und
Religionsgemeinschaften mitgetragenen Maßnahmen die erhofften Erfolge
im Kampf gegen die Corona-Pandemie gebracht haben." Das sagte
Kardinal Schönborn nach der Videokonferenz der Ad-hoc-Kommission der
Bischofskonferenz, die am Dienstagvormittag über die aktuellen
Entwicklungen beriet.
Die neuen Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen
Räumen seien die "Grundlage für Detailregelungen, die die
Bischofskonferenz für den Bereich der Katholischen Kirche gerade
ausarbeitet", so der Kardinal gegenüber Kathpress. "Wir kommen damit
schrittweise der von so vielen erhofften Normalisierung des
kirchlichen Lebens näher. Wir Bischöfe danken den politischen
Entscheidungsträgern und den Gläubigen für die bisher erwiesene
Verantwortung und Rücksicht ausdrücklich", so der Vorsitzende der
Bischofskonferenz. Er äußerte sich namens der Bischöfe dankbar über
die Erleichterungen, "wir sind uns aber sehr bewusst, dass es nach
wie vor große Disziplin und Eigenverantwortung von allen braucht,
damit die Überwindung der Krise nachhaltig ist".
30 Personen bei Begräbnis
Hintergrund für die Lockerungen ist der anhaltende Rückgang bei
Coronavirus-Infektionen, den Gesundheitsminister Rudolf Anschober am
Dienstagmorgen im Rahmen einer Pressekonferenz mit Zahlen belegte.
Demnach laufen die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen in der
derzeitigen Form mit 30. April ab. Daher wird ab 1. Mai die generelle
Regelung gelten, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen
Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist. Es können sich
maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der
Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist.
Dabei gibt es eine Ausnahme für Begräbnisse: Statt wie sonst 10
Personen bei Versammlungen im öffentlichen Raum sind bei Beerdigungen
künftig 30 Personen zugelassen. Auch hier müssen alle Teilnehmenden
jedoch weiterhin einen Sicherheitsabstand von mindestens einen Meter
einhalten, so Anschober bei der Regierungspressekonferenz.
((forts. mgl.)) PWU/RME
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