• 24.04.2020, 13:50:07
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  • OTS0155

Blümel: Schnelle Hilfe und größtmögliche Kulanz als oberste Prämisse

Budgetausschuss beschließt zahlreiche COVID-19 Maßnahmen des BMF

Utl.: Budgetausschuss beschließt zahlreiche COVID-19 Maßnahmen des
BMF =

Wien (OTS) - Umsatzsteuerbefreiung von Mund-Nasen-Schutzmasken,
Erleichterung bei der Reiseaufwandsentschädigung für Sportler,
Förderungs-Prüfungsgesetz zur Überprüfung von
COVID-19-Förderungsmaßnahme.

Die Bundesregierung hat ein Hilfspaket in Höhe von 38 Mrd. Euro
geschnürt. Die Hilfsgelder werden durch verschiedene Instrumente
schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt, um die Gesundheit
der Österreicherinnen und Österreich zu schützen, Arbeitsplätze zu
sichern und möglichst viele Unternehmen vor der Insolvenz zu
bewahren. Im heutigen Budgetausschuss wurden heute zahlreiche
Materien des BMF beschlossen, die Erleichterungen für die Menschen
und eine strukturierte Abwicklung der Maßnahmen ermöglichen sollen.

„In Zeiten der Krise braucht es Kulanz und Flexibilität. Durch
Maßnahmen, wie die Umsatzsteuerbefreiung von Schutzmasken oder die
ungekürzte Auszahlung bei Zahlungserleichterungen, helfen wir
unmittelbar und entlasten die Bürgerinnen und Bürger direkt“, so
Finanzminister Blümel.

Im heutigen Budgetausschuss wurde ein Gesetzesvorhaben beschlossen,
das den inländischen Kauf von Mund-Nasen-Schutzmasken zur Gänze von
der Umsatzsteuer befreit. Damit soll sichergestellt werden, dass die
finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die
Maskenpflicht möglichst geringgehalten wird. Die Neuregelung gilt für
alle Lieferungen zwischen 13.4. und 1.8.2020 und sieht ein
rückwirkendes Inkrafttreten vor.

Ebenso wird mit der Änderung der Bundesabgabenordnung nun auch die
Möglichkeit geschaffen, neben einer beantragten oder aufrechten
Zahlungserleichterung, wie Steuerstundungen oder Ratenzahlungen, eine
etwaige Gutschrift in ungekürzter Form ausbezahlt zu bekommen. Bisher
musste das Guthaben zwingend zur Tilgung fälliger Abgabenschulden
verwendet werden. Schließlich wird nun auch sichergestellt, dass
pensionierte Ärzte, die aufgrund der Coronakrise ihre Tätigkeit
wiederaufnehmen, keine steuerlichen Nachteile erleiden. Der
begünstigte Steuersatz für den Gewinn aus der Veräußerung oder
Aufgabe der Ordination bleibt daher auch nach Rückkehr des Arztes in
den Dienst unangetastet.

Eine weitere Maßnahme ist die Steuerbefreiung für Pauschale
Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler in Zeiträumen, in denen
aufgrund der Krise die Sportstätten gesperrt sind. Um eine rasche,
unbürokratische und effiziente Abwicklung der finanziellen Maßnahmen
sicherzustellen, wird außerdem im neuen § 6c ABBAG-Gesetz ein
reduziertes Formerfordernis vorgesehen, das der Abwicklung durch die
Austria Wirtschaftsservice GmbH entspricht.

Ebenfalls beschlossen wurde im Ausschuss heute das
Förderungs-Prüfgesetz, das eine nachträgliche Kontrolle von
Förderungsmaßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie durch eine Prüfung
des Finanzamtes vorsieht. Somit soll die Richtigkeit und
Plausibilität der vom Zuschussempfänger zum Zwecke der Erlangung
eines Fixkostenzuschusses, eines Zuschusses aus dem Härtefallfonds
oder einer Kurzarbeitsbeihilfe angegebenen Daten und vorgelegten
Unterlagen überprüft werden. Überprüfung sind nur im Rahmen einer
Prüftätigkeit des Finanzamtes (Außenprüfung, Nachschau, begleitenden
Kontrolle) vorgesehen. Ein Prüfungsbericht ist nur dann zu erstellen,
wenn Anlass zum Handeln besteht und somit fehlerhafte Angaben oder
sonstige Umstände entdeckt worden. Die erfolgten Prüfungen werden in
einem statistischen Bericht jeweils für das abgelaufene Kalenderjahr
auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

„Wir helfen so gut wie möglich und zeigen in vielen Bereichen Kulanz
und Flexibilität. Unsere Maßnahmen unterstützen betroffene
Unternehmen und sichern Arbeitsplätze in Österreich, das ist die
oberste Priorität. Das Geld muss bei den Betroffenen ankommen. Das
heißt aber auch, dass es keine Toleranz für jene gibt, die sich in
der Krise mit Geld der Steuerzahler bereichern wollen. Zeiten der
Krise sind kein rechtsfreier Raum. Wir sind so kulant wie möglich und
kontrollieren nur so viel wie nötig“, so Finanzminister Gernot
Blümel.

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