- 21.04.2020, 15:21:26
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- OTS0173
Gottesdienste ab 15. Mai wieder möglich
Bischofskonferenz-Generalsekretär Schipka bestätigt gegenüber Kathpress entsprechende Ankündigung von Bundeskanzler Kurz - Bischöfe beraten intensiv und in Absprache mit Regierung über Stufenplan zum Hochfahren des kirchlichen Lebens
Utl.: Bischofskonferenz-Generalsekretär Schipka bestätigt gegenüber
Kathpress entsprechende Ankündigung von Bundeskanzler Kurz -
Bischöfe beraten intensiv und in Absprache mit Regierung über
Stufenplan zum Hochfahren des kirchlichen Lebens =
Wien (KAP) - Bundeskanzler Sebastian Kurz hat Dienstagmittag bei
einer Pressekonferenz in Wien angekündigt, dass ab Freitag, 15. Mai,
Gottesdienste mit Gläubigen wieder möglich sein werden. Das
bestätigte auch Peter Schipka, Generalsekretär der Österreichischen
Bischofskonferenz, gegenüber Kathpress. Am Dienstagvormittag hatte
dazu die bischöfliche Ad-hoc-Kommission in einer Videokonferenz
getagt.
Die Bischöfe arbeiten demnach intensiv an einem Stufenplan, wie in
Österreich das kirchliche Leben und in einem ersten Schritt
öffentliche Gottesdienstversammlungen wieder hochgefahren werden
können. Man sei auch in guten Gesprächen mit der Regierung, mit der
aber noch einige Details beraten bzw. abgestimmt werden müssen, so
Schipka.
Kurz hatte bei der Pressekonferenz betont, dass die Gottesdienste -
"natürlich" - nur unter gewissen Auflagen und Sicherheitsvorschriften
zum Schutz der Gesundheit stattfinden würden. Für Gottesdienste wie
auch für alle anderen Bereiche gelte, in Abstimmung mit Experten die
bestmöglichen Regelungen zu finden, so Kurz. Wichtigste Grundregel
sei, "dass überall die Abstandsregel eingehalten werden".
Details dazu, wie die Wiederzulassung von öffentlichen Gottesdienste
aussieht, werde die zuständige Kultusamtsministerin Susanne Raab in
Absprache mit allen Kirchen und Religionsgemeinschaften am kommenden
Donnerstag präsentieren, kündigte der Kanzler an.
Dank an Religionsgemeinschaften
Auf Anfrage sagte Kurz, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften
genauso eigens zu behandeln seien wie alle anderen Bereiche.
Gottesdienste seien weder mit der Gastronomie eins zu eins
vergleichbar noch mit den Veranstaltungen. Die Freiheit, die eigene
Religion auszuüben, sei ein "sehr, sehr hohes und auch
verfassungsrechtlich geschütztes Gut" so Kurz, und er sei allen
Religionsgemeinschaften sehr dankbar, "wie verantwortungsvoll hier
die Beschlüsse der Bundesregierung mitgetragen werden und wie gut das
Einvernehmen ist".
Er habe in den letzten Tagen selbst auch Kontakt mit einigen
Vertretern von Glaubensgemeinschaften gehabt, sagte Kurz und weiter
wörtlich: "Hier wird sehr behutsam, vorsichtig und verantwortungsvoll
vorgegangen und gemeinsam mit der zuständigen Ministerin werden die
entsprechenden Regelungen ausgearbeitet, damit ein Minimalbetrieb in
diesem Bereich stattfinden kann." Das sei für sehr viele Menschen
auch wichtig.
((ende)) GPU/PWU
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