Regelungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen. Eine weitere Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof
Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Um die Corona-Krise in Österreich einzudämmen, mussten und müssen Bundesregierung und Parlament rasch handeln und laufend weitreichende Maßnahmen setzen. Zum Schutz der Menschen in Österreich und mit bisher großem Erfolg bei der Bekämpfung der Pandemie. Alle Regelungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen und ich gehe davon aus, dass sie rechts- und verfassungskonform sind. Denn für mich ist natürlich besonders wichtig, dass sich alle Maßnahmen und Eingriffe im Einklang mit der Österreichischen Verfassung befinden. Sollte es bei künftigen Regelungen in Details Adaptionsnotwendigkeiten, wie etwa Präzisierungserfordernisse geben, so werden diese umgesetzt. Darüber und über die zukünftig geplanten Rechtsschritte sind wir auch mit externen Rechtsexpertinnen und Experten im Gespräch.“
„Das Coronavirus hat weltweit eine Krise ungeahnten Ausmaßes ausgelöst. Gesundheitsexpertinnen und –experten sowie Epidemiologinnen und Epidemiologen sehen vor allem eine massive Einschränkung des öffentlichen Lebens als die wirksamste Maßnahme um die Verbreitung von COVID-19 zu verhindern. Die Bundesregierung und das Parlament mussten daher rasch handeln, um die gesetzliche Grundlage für solche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung schaffen zu können. Trotz der Krise und der Geschwindigkeit wurden alle rechtsstaatlichen und demokratischen Regelungen strikt eingehalten. Die maßgebliche Autorität, das abschließend zu beurteilen, ist der VfGH,“ betont Verfassungsministerin Karoline Edtstadler. Darüber hinaus weist Edtstadler darauf hin, „dass auch Verfassungsexperten bestätigen, dass dem Staat in Zeiten der Krise eine Schutzpflicht für Leben und Gesundheit zukommt und auch starke Eingriffe in die Freiheiten der Einzelnen gerechtfertigt sein können, sofern diese, wie in der aktuellen Krise, notwendig sind.“
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