• 20.04.2020, 12:13:56
  • /
  • OTS0077

Beschäftigte in Kurzarbeit durchstoßen die 200.000er-Marke

LR Eichtinger/Hergovich/Zwazl/Salzer/Wieser: NÖ Betriebe können ab 20. April Abrechnung der Kurzarbeit starten

Utl.: LR Eichtinger/Hergovich/Zwazl/Salzer/Wieser: NÖ Betriebe
können ab 20. April Abrechnung der Kurzarbeit starten =

St. Pölten (OTS/NLK) - Der Ansturm auf die Corona-Kurzarbeit hält in
Niederösterreich ungebrochen an. „In der Woche nach Ostern haben wir
die Marke der 200.000 Beschäftigten, die in Niederösterreich in
Kurzarbeit beschäftigt sind, durchstoßen“, so AMS-Chef Sven Hergovich
und der für den Arbeitsmarkt zuständige Landesrat Martin Eichtinger.
Per 19. April waren in Niederösterreich 206.034 Personen in
Kurzarbeit beschäftigt. In nur wenigen Tagen – von 13. bis 19. April
– ist somit das Kurzarbeitsvolumen, was sowohl die Zahl der erfassten
Anträge als auch der Arbeitskräfte in Kurzarbeit betrifft – um
beinahe die Hälfte gestiegen. Täglich werden 500 Anträge bewilligt.

„Auch für die Lehrlinge ist die neue Form der Kurzarbeit möglich.
Unser Ziel ist es, dass junge Menschen die bestmögliche Ausbildung
erhalten und in ihrem Betrieb weiterhin lernen können. Sie sind die
Fachkräfte der Zukunft, deshalb müssen wir sie unbedingt in den
Betrieben halten. Gemeinsam mit dem AMS und den Sozialpartnern ziehen
wir hier an einem Strang, um unsere Landsleute und Betriebe
bestmöglich zu unterstützen“, so Landesrat Martin Eichtinger. „Die
Höchstzahl der Anträge, die bei uns eingelangt ist, ist noch nicht
erreicht. Es treffen noch laufend viele Begehren ein. 180 Kolleginnen
und Kollegen arbeiten auf Hochdruck an der Abwicklung der
Kurzarbeit“, erklärt der Landesgeschäftsführer des AMS NÖ, Sven
Hergovich.

Ab heute, Montag, 20. April, können die Unternehmen, deren Anträge
bereits bewilligt wurden, die Beihilfe nun auch abrechnen. Für 90.353
Arbeitskräfte wurde die Kurzarbeit bisher bewilligt, was eine
Fördersumme von 663 Millionen Euro bindet. Nach der Antragstellung
und der Bewilligung, die beide noch laufen, startet nun der nächste
Prozessschritt: die Abrechnung der Beihilfen. Sven Hergovich stellt
dazu klar: „Wir stellen dafür unterstützende Materialen auf unserer
Homepage zur Verfügung. Als Fördergeber dürfen wir allerdings den
Unternehmen in der Phase der Abrechnung nicht mehr beratend zur Seite
stehen.“ Hier übernehme die Wirtschaftskammer Niederösterreich,
ergänzend mit Steuerberatern und Lohnverrechnern eine zentrale Rolle.

„Das neue Kurzarbeits-Modell ist eine höchst wertvolle Unterstützung
für Unternehmen, die in dieser Krise unter Druck geraten sind, das
Know-how ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb zu halten
und damit gemeinsam bereit für den Neustart nach der Krise zu sein“,
so Sonja Zwazl, die Präsidentin der Wirtschaftskammer
Niederösterreich (WKNÖ). „Es ist ein Modell des Zusammenhalts und der
gelebten Sozialpartnerschaft, wie wir sie gerade in Niederösterreich
vorleben. Zusammenhalt ist das stärkste Fundament, um Corona
gemeinsam zu bewältigen. Ich danke allen Unternehmen, die dieses
Modell wählen und damit auch einen hohen Finanzaufwand auf sich
nehmen. Und wir arbeiten weiter an der Vereinfachung.“

Die IV Niederösterreich bestätigt, dass viele Betriebe die Kurzarbeit
nützen. „75 Prozent der Industrieunternehmen setzen auf Kurzarbeit,
um die Auftragsausfälle zu kompensieren. Das zeigt, wie wichtig die
Corona-Kurzarbeit ist, um Arbeitsplätze abzusichern und durch diese
Förderung das Einkommen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
stützen. Viele Betriebe nutzen zudem Betriebsurlaube oder den Abbau
von Resturlaub oder sonstigen Zeitguthaben, um ihre Beschäftigten
halten zu können. Kündigungen sind die allerletzte Option“, erklärt
IV-NÖ-Präsident Thomas Salzer.

Auch seitens der Arbeiterkammer Niederösterreich wird die Wichtigkeit
des Modells unterstrichen. „Die „Corona-Kurzarbeit“, die von den
Sozialpartnern erarbeitet wurde, hat sich als maßgebliches Modell zum
Erhalt von Beschäftigung erwiesen, um Kündigungen hintanzuhalten. Die
breite Zustimmung in der niederösterreichischen Bevölkerung (91
Prozent) zu diesem Modell belegt, dass der Kurs der Sozialpartner
auch in dieser Ausnahmesituation mehr als bestätigt wird“, sagt AK
Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser und
ergänzt: „Eines ist besonders wichtig: nach der Arbeit unter
‚Corona-Bedingungen‘ werden Unternehmen ihre Facharbeiterinnen und
Facharbeiter mehr denn je benötigen, um wieder voll durchstarten zu
können. Das war bereits 2009/2010 in der Finanz- und Wirtschaftskrise
so, und wird diesmal nicht anders sein“, sagt Wieser.

Anleitung zur Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe:
Eigene Dateien und Erklär-Videos stehen unter www.ams.at zur
Verfügung. Zur Abrechnung dürfen nur diese (keine selbst erstellten
Unterlagen) herangezogen werden.

Die vollständig ausgefüllten Unterlagen werden ausschließlich über
das eAMS-Konto eingereicht. Nur dieser Weg garantiert eine sichere
Übermittlung sensibler Daten.

Bei inhaltlichen Fragen stehen den Unternehmen ihre Lohnverrechner-
sowie ihre SteuerberaterInnen zur Verfügung. Darüber hinaus bieten
die Bezirksstellen der WK NÖ Unterstützung an.

Nach der Prüfung der Abrechnung wird die Beihilfe überwiesen.

Das AMS rät, wenn es wieder möglich ist, den Betrieb hochzufahren,
dann nicht den Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe zurückziehen.
Andernfalls muss der aufwändige Bewilligungsprozess wieder starten,
wenn es zu einem neuerlichen Lock-Down kommen sollte.

Weitere Informationen: Büro LR Eichtinger, Mag. Markus Habermann,
Telefon 02742/9005-12361, E-Mail [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NLK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel