- 17.04.2020, 09:57:35
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Anderl: Geringfügig Beschäftigte dringend absichern
Besorgte Anrufe in der AK Beratung – viele allein Erziehende, Studierende, PensionistInnen haben in der Corona-Krise geringfügige Beschäftigung verloren
Utl.: Besorgte Anrufe in der AK Beratung – viele allein Erziehende,
Studierende, PensionistInnen haben in der Corona-Krise
geringfügige Beschäftigung verloren =
Wien (OTS) - AK Präsidentin Renate Anderl fordert in der Corona-Krise
auch für geringfügige Beschäftigte rasche finanzielle Absicherung und
umfassenden Schutz in der Krankenversicherung: „Eine existenzielle
Absicherung für geringfügig Beschäftigte fehlt derzeit in den
Maßnahmenpakten der Regierung völlig.“ Geringfügig Beschäftigte sind
nicht in Kurzarbeit einbezogen und auch nicht in den Härtefallfonds.
Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Außerdem haben sie
ohne Einkommen keinen ausreichenden Schutz in der
Krankenversicherung. Durch das fehlende Einkommen können vor allem
Studierende aus der Krankenversicherung fallen und ihr Leben nicht
mehr finanzieren. Die AK fordert einen Unterstützungsfonds für
geringfügig Beschäftigte, der mit mindestens 30 Millionen Euro
dotiert wird.
Es sind keineswegs nur Studierende, die von einem plötzlichen
Einkommensverlust betroffen sind. Viele der betroffenen Personen sind
allein Erziehende oder Pensionistinnen. Besonders erschütternd ist
der Fall einer Mutter von mehreren Kindern, hier wandte sich sogar
die verzweifelte Arbeitgeberin an die AK: „Ich finanziere meine
geringfügig angestellte Mitarbeiterin derzeit ausschließlich selbst.
Sie ist Mutter mehrerer Kinder.“ In solchen Fällen geht es beim
„geringfügigen Zuverdienst“ nicht um die Frage, ob man sich ein
bisschen mehr leisten kann, sondern hier entscheidet der geringfügige
Zuverdienst darüber, ob der Alltag der Betroffenen überhaupt
finanzierbar ist. Die allermeisten sind Frauen.
„Für solche Fälle brauchen wir dringend eine Lösung“, sagt AK
Präsidentin Renate Anderl. Als Erstes muss die Bundesregierung einen
Unterstützungsfonds für geringfügig Beschäftigte einrichten, die
wegen der Corona-Krise ihren Job verlieren. Dafür sollen mindestens
30 Millionen Euro vorgesehen werden. Jedenfalls muss die Kranken- und
Pensionsversicherung jetzt aufrecht bleiben. Anderl: „Es darf nicht
sein, dass geringfügig Beschäftigte die Existenzgrundlage verlieren.“
Für Studierende gilt generell, dass ihre Mitversicherung bei den
Eltern, eine Selbstversicherung in der Krankenversicherung und der
Bezug einer Waisenpension nur bis zum Alter von 27 Jahren möglich
sind. Außerdem muss auch der Studienerfolg nachgewiesen werden. Das
ist durch die Covid 19-Maßnahmen derzeit oft nur schwer möglich. Die
AK fordert: Das laufende Semester muss in diesen Fällen als
zusätzliches Toleranzsemester gelten. Die Versicherung muss aufrecht
bleiben, wenn der Studienerfolg wegen Covid 19 nicht erreicht werden
kann oder die Altersgrenze überschritten wird.
Anderl: „Die AK fordert Gerechtigkeit gerade in der Corona-Krise.
Das muss auch für geringfügig Beschäftigte gelten. Die
Bundesregierung darf nicht die Menschen ausschließen, die die
Unterstützungsleitungen am Notwendigsten brauchen.“
Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.
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