- 14.04.2020, 12:43:17
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Nehammer: Positive Bilanz des Osterwochenendes 2020
95 % der Menschen in Österreich hielten sich an Beschränkungen – positive Unfall-Bilanz am Osterwochenende
Utl.: 95 % der Menschen in Österreich hielten sich an Beschränkungen
– positive Unfall-Bilanz am Osterwochenende =
Wien (OTS) - "Das heurige Osterwochenende war eines, das sich in
unser kollektives Gedächtnis in ganz besonderer Art und Weise
einprägen wird – ein Osterwochenende, wie wir es in dieser Form noch
nie erlebt haben", sagte Innenminister Karl Nehammer bei einer
gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Sebastian Kurz,
Vizekanzler Werner Kogler und Gesundheitsminister Rudolf Anschober am
14. April 2020 im Bundeskanzleramt.
"Wir alle haben ein Osterwochenende erlebt, das geprägt war von
Beschränkungen und Verzicht auf unsere geliebten und gewohnten
sozialen Kontakte und das hohe Anforderungen an unsere
Eigenverantwortung und Disziplin gestellt hat. Und diese
Eigenverantwortung und Disziplin wurden auch von 95 % der Menschen in
Österreich gelebt", lobte Innenminister Nehammer das Verhalten der
Menschen in Österreich.
Utl.: Positive Bilanz des Osterverkehrs
Erfreut zeigte sich Innenminister Nehammer auch über die positive
Verkehrsbilanz am Osterwochenende: So gab es bei den Verkehrstoten am
heurigen Osterwochenende im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von
50 % (2019: acht Verkehrstote; 2020: vier). Einen deutlichen Rückgang
gab es auch bei den Verkehrsunfällen (minus 59,9 %; 2019: 406
Verkehrsunfälle; 2020: 164) und bei den Verletzten (minus 65,1 %;
2019: 490 Verletzte; 2020: 171).
Darüber hinaus wurden am heurigen Osterwochenende 24.582
Geschwindigkeits-Übertretungen geahndet (2019: 74.730
Geschwindigkeits-Übertretungen), 145 Lenkerinnen und Lenker wurden
wegen Alkohol am Steuer angezeigt (2019: 340 Alkohol-Anzeigen) und 31
Drogenlenkerinnen und -lenker aus dem Verkehr gezogen.
"Wir führen diese positive Osterverkehrsbilanz auf das
Verantwortungsbewusstsein der Menschen zurück, aber auch auf die
wirkungsvolle Kampagne der Bundesregierung", sagte Nehammer. "Ich
danke allen Menschen, die so konsequent die Beschränkungen
mittragen."
Bei Vergehen gegen die Covid-19-Maßnahmen der Bundesregierung (Tragen
der Mund-Nasen-Schutzmasken, Abstandhalten) wurden am Osterwochenende
2.246 Anzeigen und 380 Organstrafverfügungen erstattet. Das ist im
Vergleich zum vorangegangenen Wochenende (2.295 Anzeigen an zwei
Tagen) ebenfalls ein rückläufiger Trend. Insgesamt wurden seit 16.
März 2020 24.510 Anzeigen erstattet.
Utl.: Leichte Lockerungen der Beschränkungen
Ab heute, 14. April 2020, dürfen kleinere Geschäfte und
Handwerksbetriebe mit einer Verkaufsfläche von maximal 400
Quadratmeter wieder geöffnet werden. Bau- und Gartenmärkte dürfen
auch bei einer Verkaufsfläche über 400 Quadratmeter geöffnet werden.
"Wichtig ist dabei, dass sich pro 20 Quadratmeter nur eine Person im
Geschäft aufhalten darf", sagte der Innenminister.
Eine Mund-Nase-Schutzmaske muss beim Einkaufen in allen Geschäften
getragen werden, außerdem in öffentlichen Verkehrsmitteln (ab
Betreten des Kundenbereiches) und bei Fahrgemeinschaften in Pkws,
wenn die Personen nicht im selben Haushalt leben. Kinder bis sechs
Jahre sind davon ausgenommen. "Man sollte die Kinder aber zu Hause
lassen", empfahl der Innenminister.
Utl.: Konsequentes Vorgehen der Polizei
Die Polizistinnen und Polizisten sind für die Überwachung der
Einhaltung dieser Bestimmung verantwortlich. Seit 11. April 2020
besteht auch die Möglichkeit, Organstrafverfügungen einzuheben: 25
Euro bei Verletzung der Maskenpflicht, 50 Euro bei Verletzung des
Mindestabstands.
"Die Polizei wird weiterhin mit der notwendigen Sensibilität
vorgehen, aber auch mit der notwendigen Konsequenz einschreiten, wo
es erforderlich ist. Je konsequenter wir die Maßnahmen mittragen,
desto rascher können wir uns wieder der Normalität annähern", sagte
Innenminister Nehammer.
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