Staplerschein in Österreich / Fahren ohne "Staplerschein"
Ohne Staplerschein und das Recht / Haftungsfragen
Das Risiko ohne Staplerschein: Aufgrund der sich ständig ausweitenden Aufgabengebiete innerhalb der Logistik, nimmt auch die Anzahl, der im Einsatz befindlichen, Hubstapler ständig zu. Das trifft nicht nur die Industriebetriebe, sondern auch die kleineren und mittleren Betriebe. Bei dem Einsatz von Hubstaplern, gilt es eine Anzahl von Rechtsvorschriften zu beachten, was nicht immer berücksichtigt wird. Nachstehend werden Fragen zur Haftung in einfacher Sprache abgehandelt.
Vorschriften Staplerführer: Zum Führen von Hubstaplern dürfen nur solche Arbeitnehmer eingesetzt werden, die eine entsprechende Fachkenntnis durch Zeugnis "Staplerschein" nachweisen. Weiters bedarf das Führen eines Hubstaplers einer Fahrbewilligung, die vom Dienstgeber nach Unterweisung über den Inhalt der Betriebsanweisung erteilt werden darf.
Haftungsfragen: Nun besagen die Unfallzahlen und deren Folgeuntersuchungen:
Annähernd zwei Drittel der Staplerfahrer-Unfälle werden durch mangelhaft geschulte Fahrer oder Fahrer ohne Staplerschein verursacht. Diese Tatsache wiederum rückt verschärft die Haftungsfragen ins Blickfeld.
Einfache Sprache "Fahren ohne Staplerschein - Haftungsfragen":
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https://www.ots.at/redirect/staplerschein2
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