Rechtsanwaltskanzlei SCWP Schindhelm: Mit dem 3. COVID-Gesetzespaket betritt Österreich einmal mehr juristisches Neuland
Wien/Linz/wels (OTS) - Vor allem das 3. COVID-19-Gesetzespaket beinhaltet eine Vielzahl von unterschiedlichsten Änderungen und Neuerungen, mit denen (zeitlich limitiert) auf die aktuelle Pandemie reagiert wird. Einmal mehr wird damit juristisches Neuland betreten. Das bedeutet: Im Einzelnen sind - nicht zuletzt aufgrund vieler unbestimmter und auslegungsbedürftiger Formulierungen - viele Fragen offen, die letztlich erst durch Gerichtsurteile geklärt werden können.
Hierzu haben wir folgende Beiträge veröffentlicht:
Versammlungen von Gesellschaftern und Organmitgliedern in Zeiten von COVID-19
Wohnungsmiete und Corona-Kündigungsschutz
Meldungen nach dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz
Ausschluss von Konventionalstrafen
Beschränkung von Verzugszinsen und Ausschluss von Inkassokosten
Ausschüttungssperre bei der GmbH im Fall von Vermögensschmälerungen
Da bei vielen Gesellschaften das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr ident ist, fallen die Auf- und Feststellung des Jahresabschlusses heuer in zeitlicher Hinsicht oftmals mit „COVID-19-Verlusten“ zusammen. Welche Rolle dabei die Ausschüttungssperre des § 82 Abs 5 GmbHG spielt, ist im neuesten Beitrag Ausschüttungssperre bei der GmbH im Fall von Vermögensschmälerungen zu finden.
Gesetzliche Bestimmungen bei Bauträgerverträgen
Darf derzeit auf Baustellen überhaupt gearbeitet werden? Welche gesetzlichen Bestimmungen kommen bei Bauträgerverträgen zum Einsatz? Welche Möglichkeiten hat der Käufer bei Verzug des Bauträgers?
Diesen rechtlichen Fragen widmen sich die Experten der SCWP COVID-19-Unit in ihrem aktuellen Beitrag Fertigstellungsverzug durch COVID-19.
Sollten Sie als Journalisten Fragen zu einzelnen Artikeln, rechtlichen Themen haben oder sollten Sie gerne mit einem unserer Juristen sprechen wollen, stehen Ihnen die Experten von SCWP Schindhelm selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Weiterführende und aktuelle rechtliche Einordnungen zur Coronakrise unter www.scwp.com
Rückfragen & Kontakt:
Dr. Immanuel Gerstner
Rechtsanwalt, Partner
T+ 43 1 9050100
i.gerstner@scwp.com
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