- 04.04.2020, 14:33:28
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AK Anderl: Klarheit bei Thema Risikogruppen war wichtig, noch offene Fragen rasch lösen
Wien (OTS) - „Menschen mit ernsthaften gesundheitlichen Risiken vor
der Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen ist richtig und
wichtig“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. „Dass der Nationalrat
dazu gestern eine Vorgangsweise beschlossen hat, ist sehr sinnvoll.“
Viele Menschen haben sich in den vergangenen Wochen per Mail,
telefonisch oder über Facebook an die Arbeiterkammer gewendet, denn
durch das Fehlen klarer Regelungen ist beträchtliche Unruhe
entstanden.
„Die gestern getroffenen Klarstellungen sind ein wichtiger Schritt,
denn viele Beschäftigte halten sich aufgrund widersprüchlicher
Medienberichte und oberflächlicher Informationen an ihren
Arbeitsplätzen für gefährdet“, so Anderl. Die Festlegung darüber, wer
RisikopatientIn ist, wird nun unter anderem auf Basis von Analysen
der Medikation durch die Krankenversicherungen erfolgen. Diese teilen
das den Betroffenen mit, die wiederum Ärztin oder Arzt zur
Ausstellung eines Attestes kontaktieren können, das dem Arbeitgeber
vorgelegt werden kann. Dieser muss dann entweder Homeoffice
veranlassen, für Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz sorgen, die
Ansteckung ausschließen oder – wo beides nicht möglich ist – die/den
ArbeitnehmerIn dienstfrei stellen.
„Es ist gut, dass der Nationalrat so rasch reagiert und für
Orientierung gesorgt hat“, so Anderl. Der Schnelligkeit sind
allerdings einige Fehler geschuldet, die nun rasch korrigiert werden
müssten. Das betreffe zum Beispiel das Thema Kündigungsschutz. „Es
ist offensichtlich, dass der Gesetzgeber hier einen Kündigungsschutz
beschließen wollte, die entsprechende, missglückte Stelle im Gesetz
muss aber klargestellt werden. Und es muss auch möglich sein, dass
Ärztinnen und Ärzte anhand der Richtlinien Atteste ausstellen können,
auch wenn Patientin oder einen Patienten noch keine individuelle
Information über eine durch die Krankenversicherungen bekommen haben.
Das würde rasches Handeln der Ärztinnen und Ärzte bereits vor der
Information durch die Krankenversicherungen ermöglichen, außerdem
kann man auch ohne Medikation einer Risikogruppe angehören.“
Kritik übt die AK daran, dass die sogenannten Bereiche der kritischen
Infrastruktur von dieser Regelung vollständig ausgenommen sind.
Anderl: „Das Virus macht keinen Unterschied zwischen Berufsgruppen,
die Politik kann das auch nicht tun. Dass die Ausnahme vor allem auch
jenen Punkt betrifft, in dem Arbeitgeber für ausreichend Schutz vor
Ansteckung am Arbeitsplatz sorgen müssen, ist vollkommen
unannehmbar.“
Ein weiteres Manko sieht die AK darin, dass Menschen außerhalb der
Arbeitswelt nicht erfasst werden. Auch sie brauchen klare
Anweisungen, welche Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten sind, wenn sie mit
Personen zusammenleben, die weiterarbeiten und einkaufen gehen und
sich sonst in der Öffentlichkeit bewegen. Diese Information muss so
schnell wie möglich erfolgen, etwa über die Homepage des
Gesundheitsministeriums. Wenn der/die Beschäftigte Vorsichtsmaßnahmen
etwa wegen beengter Wohnverhältnisse oder Pflege der/des Angehörigen
nicht befolgen kann, ist Homeoffice oder Freistellung vorzusehen.
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