• 03.04.2020, 10:00:02
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  • OTS0046

ÖAMTC: Verlängerung der § 57a-Begutachtungsfrist wird voraussichtlich heute im Nationalrat beschlossen

Fällige Pickerlüberprüfungen dürfen vorerst bis zum 31. Mai 2020 aufgeschoben werden, weitere Verlängerungen möglich

Utl.: Fällige Pickerlüberprüfungen dürfen vorerst bis zum 31. Mai
2020 aufgeschoben werden, weitere Verlängerungen möglich =

Wien (OTS) - Private Pkw und Motorräder müssen in Österreich gemäß §
57a Kraftfahrgesetz in regelmäßigen Abständen auf ihre
Fahrtüchtigkeit überprüft werden. Dafür gilt ein Zeitfenster von
sechs Monaten, das bei privaten Pkw, Mopeds und Motorrädern einen
Monat vor dem auf der Plakette eingestanzten Termin beginnt und vier
Monate nach Ablauf des Lochungsmonats endet. "Mit einem abgelaufenen
Pickerl zu fahren, kann teuer kommen. Theoretisch drohen bis zu 5.000
Euro Strafe. Für Kfz-Besitzer, die derzeit die Begutachtung nicht
durchführen lassen wollen, da sie nicht dringend notwendige Fahrten
vermeiden möchten, stellt sich die Frage, was bei einer abgelaufenen
Frist passiert, insbesondere was die Berechtigung, ein Fahrzeug zu
lenken, anbelangt", so ÖAMTC Jurist Martin Hoffer.

Aktueller Beschluss erlaubt Fristverlängerung bis 31. Mai 2020

Auf diese Fragestellung gibt der aktuelle Gesetzesbeschluss, der
aller Voraussicht nach heute im Plenum beschlossen wird, Antwort:
"Wenn die Überprüfung eines Pkw, Moped oder Motorrad nach der bisher
geltenden Regelung zwischen Ende März und Ende April 2020 vorgenommen
werden müsste – also bei einer Lochung von November oder Dezember
2019, kann diese nun bis 31. Mai 2020 aufgeschoben werden", erklärt
Hoffer. Bei privaten Anhängern für Pkw (hier gelten andere
Prüffristen) sind Lochungen mit März und April 2020 betroffen. Für
die "jüngeren" Pickerl, also Pkw und Motorrad mit Lochung ab Jänner
2020 (und z. B. Anhänger ab Mai 2020) ist zumindest Hoffnung auf
weitere Toleranz berechtigt, denn für diese Fallgruppe wurde im
gleichen Gesetz eine Ermächtigung bzw. ein Auftrag an die
Verkehrsministerin erteilt, je nach Notwendigkeit die Fristen weiter
zu erstrecken. Dies wäre bis Ende Dezember 2020 möglich.

Der ÖAMTC begrüßt die Beschlüsse des Nationalrats und verleiht seiner
Hoffnung Ausdruck, dass damit vielen Fahrzeugbesitzern der Druck und
vermeidbare Zusatzrisiken genommen wurden. Weitere Informationen zur
ÖAMTC Pickerlüberprüfung gibt es unter:
www.oeamtc.at/mitgliedschaft/pruefdienst-leistungen/57a-begutachtung-
pickerl

Juristische Nothilfe des Mobilitätclubs hilft Mitgliedern rund
um die Uhr

Bei Notfällen kann man sich auch aus dem Ausland rund um die Uhr an
die juristische Nothilfe des ÖAMTC wenden, erreichbar unter Tel. +43
(0)1 2512000. Erfolgt eine ungerechtfertigte Bestrafung und findet
man eine Anzeige im Postkasten, hilft die kostenlose Rechtsberatung
des Clubs Mitgliedern weiter. Nähere Infos dazu gibt es unter
https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/

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