- 02.04.2020, 11:00:46
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FPÖ-Leyroutz: Verrat der Regierung an Tausenden Kleinunternehmern rückgängig machen
Brutale Verletzung des Vertrauensschutzes durch Regierung – Unternehmer sollen sich durch Anträge auf Verdienstentgang wehren
Utl.: Brutale Verletzung des Vertrauensschutzes durch Regierung –
Unternehmer sollen sich durch Anträge auf Verdienstentgang
wehren =
Klagenfurt (OTS) - „Das war eine brutale Verletzung des
Vertrauensschutzes. Bis 15. März hatten Tausende Kleinunternehmer
einen Anspruch auf vollen Ersatz ihres Verdienstes, wenn sie ihren
Betrieb wegen einer Pandemie schließen müssen. Just als dieser
Krisenfall wegen des Coronavirus eintrat, hat die Regierung das
entsprechende Gesetz aufgehoben. Mit Recht sind tausende Betroffene
empört darüber. Sie zweifeln an unserem Rechtsstaat, der dies
zulässt, umso mehr, seit klar ist, wie wenig Hilfe sie von den
Notfonds der Regierung erwarten dürfen“, kritisiert der stv. Kärntner
FPÖ-Klubobmann Mag. Christian Leyroutz.
Doch es gebe für die Kleinunternehmer einen kleinen
Hoffnungsschimmer. Die überfallsartige Aushebelung des
Epidemiegesetzes sei rechtlich fragwürdig und es gebe die Chance,
dass sie vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird. „Die Politik -
die Bundesregierung - hat das Recht praktisch über Nacht so
kurzfristig geändert, wie sie es haben wollte“, so Leyroutz.
Wenn das Höchstgericht diesen Verrat der Regierung an den Unternehmen
aufhebt, könnten die alten Ansprüche wiederaufleben. Daher könnte es
für die Betroffenen ratsam sein, wenn sie diese Ansprüche auch
rechtzeitig angemeldet haben.
Das Epidemiegesetz (§ 33) schreibt vor, dass Betriebe ihren
Verdienstentgang binnen sechs Wochen bei der zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate)
geltend machen müssen. „Es ist davon auszugehen, dass jedes
Unternehmen eine negative Antwort bekommen wird, aber die Ansprüche
wären einmal behördlich registriert und aktenkundig. Ein erster
Schritt, um nach einem entsprechendem VfGh-Erkenntnis doch noch
vollen Ersatz für den Verdienstentgang zu erhalten. Die Frist zur
Anmeldung der Ansprüche sei insbesondere auch jenen
Tourismusbetrieben empfohlen, denen die Bezirkshauptmannschaft
zwischen 13. und 15. März einen Schließungsbescheid gemäß
Epidemiegesetz zugeschickt hat. Diese Bescheide sind zwischen 27. und
30, März wieder aufgehoben und durch das gemäß Covid-Maßnahmengesetz
verordnete Betretungsverbot ersetzt worden. Aus Sicherheitsgründen
sei davon auszugehen, dass die Frist ab 27. März zu laufen beginnt“,
so Leyroutz weiter.
"Unabhängig davon werde sich die FPÖ im Nationalrat und im Landtag
darum bemühen, dass das Epidemiegesetz für Unternehmen wieder in
Geltung kommt. Ein erster Antrag im Parlament wurde von ÖVP und
Grünen bereits abgeblockt. Die FPÖ wird einen neuen Anlauf
unternehmen und auch im Kärntner Landtag eine entsprechende
Initiative starten“, kündigt Leyroutz abschließend an.
(Schluss)
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