• 01.04.2020, 17:09:51
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  • OTS0216

WKK-Mandl: Verbesserungen bei Härtefallfonds fix

Einkommensgrenzen fallen, Jungunternehmer und Mehrfachversicherte können ab 16. April um Soforthilfe ansuchen.

Utl.: Einkommensgrenzen fallen, Jungunternehmer und
Mehrfachversicherte können ab 16. April um Soforthilfe
ansuchen. =

Klagenfurt (OTS) - Der Härtefallfonds wirkt: Bis heute 11.00 Uhr hat
die Wirtschaftskammer Kärnten 7.256 Anträge erhalten und davon
bereits 6.547 bearbeitet und ausbezahlt. Österreichweit konnten von
knapp 100.000 eingelangten Anträge 90 Prozent bereits geprüft und ca.
80 Millionen Euro an Soforthilfe überwiesen werden.
Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl: „Wir leisten damit einen
wesentlichen Beitrag, damit unsere Ein-Personen- und
Kleinstunternehmen sowie zahlreiche andere Selbstständige in einem
ersten Schritt ihren wichtigsten Verpflichtungen nachkommen können.“

Nachbesserungen durchgesetzt
Und auch der nächste Schritt ist bereits in Umsetzung: Die von der
Wirtschaftskammer mit Nachdruck geforderte Nachbesserung des
Härtefallfonds in der Phase II ab 16. April konnte durchgesetzt und
der Fonds von einer auf zwei Milliarden Euro aufgestockt werden. Das
bedeutet im Detail:

• Die bisher geltenden Einkommensunter- und -obergrenzen fallen: Auch
bisher wegen zu niedriger oder zu hoher Einkommen nicht
Anspruchsberechtigte können nun mit einer Soforthilfe rechnen.
• Mehrfach Sozialversicherte sind ab sofort ebenso berechtigt, um die
Soforthilfe aus dem Härtefallfonds anzusuchen, ebenso wie
• JungunternehmerInnen, die seit dem 1. Jänner gegründet haben: Auch
sie werden aus dem Härtefallfonds abgesichert.

Mandl: „Ich freue mich sehr über diese nachträglichen Verbesserungen
und danke der Bundesregierung und Finanzminister Blümel, dass man
hier das nötige Augenmaß bewiesen hat. Wir müssen in dieser
herausfordernden Situation besonders auf jene Selbstständigen achten,
deren persönlicher Handlungsspielraum kleiner ist – ganz nach der
Devise, die ich auch intern ausgegeben habe: Wir lassen niemanden
zurück.“

Notfallfonds voraussichtlich ab 8. April offen
Das gilt selbstverständlich in erster Linie für die von den Maßnahmen
der Bundesregierung in der Coronabekämpfung direkt betroffenen
Branchen wie den Tourismus, den Handel und die Gastronomie. Die
genauen Rahmenbedingungen für den Notfallfonds sollten am kommenden
Freitag, 3. April, feststehen; bereits am nächsten Mittwoch, 8.
April, solle laut Finanzministerium die Antragstellung möglich sein.
Mandl: „In Summe stehen 15 Mrd. Euro bereit, um Umsatzeinbußen über
einen längeren Zeitraum in einem Mix aus staatlich garantierten
Krediten und Direktzahlungen abzufedern.“

Zuversicht für den „Tausendfüßler“
Wie Mandl betonte, sei er optimistisch, dass es mit dem
Maßnahmenpaket der Bundesregierung gelingen könne, die Auswirkungen
der Coronakrise für die Betriebe so gering wie nur möglich zu halten:
„Auch die Politik weiß, dass sie am Tag danach eine starke Wirtschaft
– vor allem den standfesten Tausendfüßler unserer oft
familiengeführten Klein- und Mittelbetriebe – dringend und in guter
Kondition brauchen wird. Ich bin optimistisch, dass wir schon Ende
dieses Monats wieder mit deutlich mehr Zuversicht und Optimismus in
die Zukunft schauen.“ Allein im März hat die Wirtschaftskammer über
die Corona-Telefonhotline 05 90 904-808 sowie die Sparten und
Fachorganisationen 55.000 Unternehmeranfragen beantwortet.

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