Mobilitätsclub rät, derzeit auf nicht notwendige Drohnenflüge zu verzichten
Utl.: Mobilitätsclub rät, derzeit auf nicht notwendige Drohnenflüge
zu verzichten =
Wien (OTS) - Luftaufnahmen von Städten, Drohnen zur Desinfektion
ganzer Ortschaften oder die Überwachung der Ausgangsbeschränkungen,
z. B. in Spanien, Belgien und China – die Einsatzgebiete für die
unbemannten Fluggeräte in der Corona-Krise sind vielfältig. Doch auch
viele Privatpersonen haben aktuell Zeit, ihre Drohnen zu starten. "Um
niemanden in der momentanen Ausnahmesituation unnötig zu
verunsichern, würde ich derzeit von nicht notwendigen Drohnenflügen
eher abraten", rät ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer. Wer
seine Drohnen startet, müsse sich an die Spielregeln im Luftverkehr
halten, um niemanden zu gefährden und sicher im Luftraum unterwegs
zu sein. "Flüge über besiedeltem Gebiet sind nur erlaubt, wenn das
Fluggerät mit ausfallsicheren Systemen ausgestattet ist. Diese
Kriterien erfüllen nur wenige Drohnen. Das heißt, dass private
Drohnenaufnahmen von leergefegten Straßen im Stadtgebiet in der Regel
nicht erlaubt sind", so Hetzendorfer.
Ein EU-weites Drohnenregulativ gilt erst ab 1. Juli 2020, bis dahin
gelten die österreichischen Drohnen-Bestimmungen. "Prinzipiell
unterscheidet man zwischen Spielzugdrohnen, für die keine Bewilligung
erforderlich ist, und bewilligungspflichtigen Drohnen. Für beide –
auch für die kleinen – gibt es Vorschriften", so Hetzendorfer. Der
ÖAMTC-Drohnenexperte informiert über die wichtigsten Regeln für
Drohnenpiloten.
* Was ist was? Fluggeräte bis 79 Joule maximale Bewegungsenergie –
das sind üblicherweise Minidrohnen bis ca. 250 Gramm – dürfen ohne
Bewilligung der Luftfahrtbehörde bis maximal 30 Meter über Grund
geflogen werden. Alle übrigen Drohnen unterliegen den Bestimmungen
des Luftfahrtgesetzes. Dafür sind eine Betriebsbewilligung der
Luftfahrtbehörde und eine Haftpflichtversicherung notwendig.
* Wo darf ich fliegen? Der überwiegende Teil der bewilligten Drohnen
darf nur über unbesiedeltem Gebiet geflogen werden – mit
entsprechendem Abstand zu Wohngebieten. Über besiedeltem Gebiet
dürfen nur Fluggeräte mit ausfallsicheren Systemen und kleinere
Spielzeugdrohnen fliegen – allerdings stets mit dem Grundsatz, keine
Personen oder Sachen zu gefährden.
* Sicherheitszonen. Rund um Flughäfen, Militärflugplätzen oder
Hubschrauberlandeplätzen gibt es in Österreich viele
Sicherheitszonen. Dort sollten die Drohnen auf jeden Fall am Boden
bleiben.
* Rechtsvorschriften. Neben den luftfahrtrechtlichen Bestimmungen
muss auch auf Persönlichkeitsrechte, Nachbarrechte oder
Datenschutzbestimmungen geachtet werden. Sobald Personen
identifizierbar sind, ist deren ausdrückliche Genehmigung einzuholen.
Auch das Ausspionieren fremder Grundstücke ist verboten.
* Flugverkehr. Die ÖAMTC-Flugrettung arbeitet weiterhin auf
Hochtouren. "Begegnungen mit unbemannten Luftfahrzeugen gefährden die
Sicherheit von Crew und Patient. Daher ist die Drohne im Fall der
Annäherungen eines Flugzeuges oder Hubschraubers unverzüglich zu
landen", fordert der ÖAMTC-Drohnenexperte.
Alle wichtigen Informationen sowie hilfreiche Tipps und Tricks für
ein sicheres Flugvergnügen bietet die kostenlose ÖAMTC Drohnen-Info
App für Android und iOS. Nähere Infos zum Thema "Safety First im
Luftraum" und dem neuen EU-Drohnenregulativ findet man unter
www.oeamtc.at/drohnen.
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