• 30.03.2020, 11:42:23
  • /
  • OTS0087

AK Klein: Für Risikogruppen muss rasch eine Lösung her

ÄrztInnen müssen für schwere Risikofälle Dienstfreistellungen sicherstellen können

Utl.: ÄrztInnen müssen für schwere Risikofälle Dienstfreistellungen
sicherstellen können =

Wien (OTS) - Bei der Hotline der AK, die sofort nach Ausbruch der
Corona-Krise in Österreich ein-gerichtet wurde, häufen sich Anfragen
von besorgten Menschen, die entweder selbst zu einer Risikogruppe
gehören könnten, oder mit solchen Menschen zusammenle-ben. „Die
zentralen Fragen dabei lauten: Bin ich oder mein mit mir lebendes
Famili-enmitglied gefährdet? Muss ich arbeiten gehen oder zumindest
größeren Abstand halten? Es fehlt derzeit aber die Klarstellung, wer
zu einer Risikogruppe gehört und wer nicht. Daher muss die Politik
hier rasch eine Lösung finden“, fordert AK Wien Direktor Christoph
Klein.

„Ich habe gerade eine Chemotherapie hinter mir. Ich leide unter
Bluthochdruck. Mein Mann hat eine schwere Autoimmunerkrankung. Muss
ich arbeiten gehen?“ Fragen dieser Art häufen sich derzeit bei der
Hotline der AK – neben den immer noch aktuellen Fragen zur
Kurzarbeit. „Es muss rasch eine Klarstellung geben, wer einer
Risikogruppe angehört und wer nicht“, fordert AK Direktor Klein. Er
weist aber auch darauf hin, dass diese Grenze nicht zu eng gezogen
werden darf: „Denn das würde zum Zusammenbruch der Versor-gung und
aller wirtschaftlicher Strukturen führen. Es geht darum, schweren
Risikofällen Klarheit und damit Schutz zu verschaffen.“

Klein ist der Ansicht, dass eine solche Abgrenzung gut von den
behandelnden ÄrztInnen (HausärztInnen bzw. ÄrztInnen in
Krankenanstalten), die die Krankengeschichte kennen und Einblick in
ELGA haben, vorgenommen werden könnten. Sie könnten dann eine
ent-sprechende Bescheinigung ausstellen – sei es im Rahmen einer
erweiterten „Krankschrei-bung“ oder durch ein spezielles Attest
„Risikofall“. Sollten für die Beurteilung Kenntnisse der Verhältnisse
des Arbeitsplatzes nötig sein, könnte auch die arbeitsmedizinische
Be-treuung des jeweiligen Betriebes einbezogen werden. „Grundlage der
Risikobeurteilung durch die Ärztinnen und Ärzte werden
sinnvollerweise Richtlinien des Gesundheitsministe-riums sein, mit
welchen Vorerkrankungen Menschen zur Risikogruppe gehören.“

Weiters ist laut AK Direktor Klein klarzustellen, dass diese
betroffenen Beschäftigten Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
Ähnliches gilt für Menschen, die wegen Rückkehr aus
Quarantänegebieten, von einer Flugreise oder wegen Kontakt mit
Corona-Positiven als sogenannte Verdachtsfälle gelten und denen
deswegen eine Heimquarantäne vorge-schrieben wird. In vielen Fällen
erhalten diese Menschen keinen Bescheid und können damit ihrem
Arbeitgeber nicht nachweisen, dass sie zu Recht und mit
Entgeltfortzah-lungsanspruch dem Dienst fernbleiben.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel