- 30.03.2020, 11:42:23
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AK Klein: Für Risikogruppen muss rasch eine Lösung her
ÄrztInnen müssen für schwere Risikofälle Dienstfreistellungen sicherstellen können
Utl.: ÄrztInnen müssen für schwere Risikofälle Dienstfreistellungen
 sicherstellen können =
Wien (OTS) - Bei der Hotline der AK, die sofort nach Ausbruch der
 Corona-Krise in Österreich ein-gerichtet wurde, häufen sich Anfragen
 von besorgten Menschen, die entweder selbst zu einer Risikogruppe
 gehören könnten, oder mit solchen Menschen zusammenle-ben. „Die
 zentralen Fragen dabei lauten: Bin ich oder mein mit mir lebendes
 Famili-enmitglied gefährdet? Muss ich arbeiten gehen oder zumindest
 größeren Abstand halten? Es fehlt derzeit aber die Klarstellung, wer
 zu einer Risikogruppe gehört und wer nicht. Daher muss die Politik
 hier rasch eine Lösung finden“, fordert AK Wien Direktor Christoph
 Klein.
„Ich habe gerade eine Chemotherapie hinter mir. Ich leide unter
 Bluthochdruck. Mein Mann hat eine schwere Autoimmunerkrankung. Muss
 ich arbeiten gehen?“ Fragen dieser Art häufen sich derzeit bei der
 Hotline der AK – neben den immer noch aktuellen Fragen zur
 Kurzarbeit. „Es muss rasch eine Klarstellung geben, wer einer
 Risikogruppe angehört und wer nicht“, fordert AK Direktor Klein. Er
 weist aber auch darauf hin, dass diese Grenze nicht zu eng gezogen
 werden darf: „Denn das würde zum Zusammenbruch der Versor-gung und
 aller wirtschaftlicher Strukturen führen. Es geht darum, schweren
 Risikofällen Klarheit und damit Schutz zu verschaffen.“
Klein ist der Ansicht, dass eine solche Abgrenzung gut von den
 behandelnden ÄrztInnen (HausärztInnen bzw. ÄrztInnen in
 Krankenanstalten), die die Krankengeschichte kennen und Einblick in
 ELGA haben, vorgenommen werden könnten. Sie könnten dann eine
 ent-sprechende Bescheinigung ausstellen – sei es im Rahmen einer
 erweiterten „Krankschrei-bung“ oder durch ein spezielles Attest
 „Risikofall“. Sollten für die Beurteilung Kenntnisse der Verhältnisse
 des Arbeitsplatzes nötig sein, könnte auch die arbeitsmedizinische
 Be-treuung des jeweiligen Betriebes einbezogen werden. „Grundlage der
 Risikobeurteilung durch die Ärztinnen und Ärzte werden
 sinnvollerweise Richtlinien des Gesundheitsministe-riums sein, mit
 welchen Vorerkrankungen Menschen zur Risikogruppe gehören.“
Weiters ist laut AK Direktor Klein klarzustellen, dass diese
 betroffenen Beschäftigten Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
 Ähnliches gilt für Menschen, die wegen Rückkehr aus
 Quarantänegebieten, von einer Flugreise oder wegen Kontakt mit
 Corona-Positiven als sogenannte Verdachtsfälle gelten und denen
 deswegen eine Heimquarantäne vorge-schrieben wird. In vielen Fällen
 erhalten diese Menschen keinen Bescheid und können damit ihrem
 Arbeitgeber nicht nachweisen, dass sie zu Recht und mit
 Entgeltfortzah-lungsanspruch dem Dienst fernbleiben.
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