• 30.03.2020, 09:23:26
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  • OTS0028

AK: Netflix & Co – Auf der Couch ausspioniert!

Filme sind für Streamingdienst-Anbieter Datengoldgrube – Datenschutz-Infos für KonsumentInnen unklar – Streamingdienste im Datenschutz-Check

Utl.: Filme sind für Streamingdienst-Anbieter Datengoldgrube –
Datenschutz-Infos für KonsumentInnen unklar – Streamingdienste
im Datenschutz-Check =

Wien (OTS) - Kino und Theater sind zu – für Unterhaltung daheim
sorgen neben TV auch Streamingdienste wie Netflix oder Amazon.
Vorsicht, bei Streamingdiensten fallen viele Daten an, welche Filme
oder Songs man wann und wo konsumiert. Werbefinanzierte oder
Bezahl-Abo Streamingdienste klären NutzerInnen oft schlampig auf, was
mit ihren Daten passiert. Das zeigt ein Test der AK und dem
Datenschutzverein noyb. Die AK plant eine Beschwerde nach der
Datenschutzgrundverordnung einzu-bringen.

AK und Datenschutzverein noyb testeten aufgrund der Vorgaben der
Datenschutzgrundverordnung, ob Dienste über die Verwendung von
KundInnendaten klar genug auf-klären: Amazon Prime (Musik und Video),
Apple Music (Musik), DAZN (Video), Flimmit (Video), Netflix (Video),
SoundCloud (Musik), Spotify (Musik) und YouTube (Video).

Die Datenschutzgrundverordnung verpflichtet Anbieter, über die
Verwendung personenbezogener Daten und die Datenschutzrechte der
NutzerInnen „präzise, transparent, verständlich, in leicht
zugänglicher Form und in einfacher Sprache“ zu informieren.

Der Test zeigt: Was mit den KundInnendaten passiert, bleibt oft im
Dunklen. Bei insge-samt elf analysierten ernteten Apple und YouTube
durchwegs ein „nur teilweise“ oder „nicht zufriedenstellend“. Die
Infos von Flimmit und Soundcloud entsprachen meist den Vorgaben. Von
85 Einzelbewertungen waren 23 datenschutzrechtlich in Ordnung, 40
über-zeugten nur teilweise und 22 entsprachen nicht der
Datenschutzgrundverordnung.

AK und noyb kritisieren: Datenschutzrechtliche Infos sind oft
unklar oder nicht vorhanden, obwohl die Datenschutzgrundverordnung zu
präzisen Infos verpflichtet. Speicherangaben wie „solange wie nötig“
oder Übermittlungshinweise wie „Daten können an Dritte weitergegeben
werden“ geben keinerlei konkrete Information, was wirklich passiert.
Wenig Klarheit gibt es darüber, wie Angebote durch individuelle
Empfehlungen personalisiert werden. Bloß SoundCloud legt offen,
welche Datenkategorien einfließen. Datenweiterga-ben an Dritte werden
oft mit Phrasen wie „Daten können an Dienstleister (auch in
Drittlän-dern) weitergegeben werden, die uns bei der Diensterbringung
unterstützen“ umschrieben. Nur Flimmit führt an, was, an welche
Kategorie von Empfängern und zu welchem Zweck – die konkreten
Empfänger fehlen auch hier mitunter. Immerhin: Bis auf Apple liefern
alle klare Infos, dass KonsumentInnen erteilte Zustimmungen
widerrufen können. Resümee: Phrasen auf den Websites verfehlen das
Ziel der Datenschutzgrundverordnung – KonsumentInnen müssen wissen,
was mit ihren Daten passiert.

Rund 92 Prozent der ÖsterreicherInnen nutzen Streaming-Angebote im
Netz – im Schnitt eine knappe halbe Stunde pro Tag, Jugendliche
bereits rund eineinhalb Stunden täglich (statista.com 2018). Netflix
und Amazon Prime haben weltweit jeweils deutlich mehr als 150
Millionen KundInnen. Jede Interaktion mit dem Service kann
aufgezeichnet und ana-lysiert werden, um Erkenntnisse über den/die
Benutzer/in zu gewinnen: Nur ein Beispiel – deutet der plötzliche
Wechsel zu melancholischer Musik auf eine Trennung hin?

SERVICE: Der Test zu den Streamingdiensten unter
wien.arbeiterkammer.at

Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren.
#fürimmer.

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